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Magdeburg, den 29.10.2009

(LGMD) Auswahl aus den Prozessen im Landgericht Magdeburg im November 2009 (Stand: 28.10.2009)

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 058/09 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 058/09 Magdeburg, den 29. Oktober 2009 (LGMD) Auswahl aus den Prozessen im Landgericht Magdeburg im November 2009 (Stand: 28.10.2009) I. Zivilprozesse Vergütung für Festveranstaltung zum Abschluss der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU 10 O 2101/08 ¿ 10. Zivilkammer als Gericht I. Instanz Termin zur Zeugenvernehmung: 10. November 2009, 10.30 Uhr, Saal laut Aushang Die Klägerin eine Veranstaltungsorganisatorin mit den Leistungsangeboten von Catering, Technikausrüstung, pp. nimmt das beklagte Land auf die Zahlung einer Vergütung für die Durchführung einer Festveranstaltung am 28. Juni 2007 in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union in Brüssel in Anspruch. Sie fordert zusätzliche rund 19.000,00 ¿, nachdem von dem Land Sachsen-Anhalt bereits ein Betrag von rund 16.000,00 ¿ gezahlt wurde. Die Klägerin begründet ihren behaupteten Anspruch u. a. mit Zusatzleistungen. Am 25. Juni 2009 fand die erste mündliche Verhandlung statt. Am 13. August 2009 hat das Landgericht einen Beweisbeschluss erlassen. In dem nun anberaumten Termin zur Beweisaufnahme soll ein Mitarbeiter der Staatskanzlei als Zeuge gehört werden, ob Zusatzaufträge erteilt wurden. Verkündungstermine in den Verfahren Schadenersatzklage der GERO AG gegen ehemaligen Vorstand und zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion 31 O 92/01 und 31 O 134/09 Am 24. November 2009 um 9.00 Uhr verkündet die 1. Kammer für Handelssachen in Saal C 13 in den beiden genannten Verfahren eine Entscheidung. In dem Verkündungstermin ist sowohl der Erlass eines Beweisbeschlusses als auch eines Urteils möglich. Die Parteien und deren Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet, zu dem Verkündungstermin zu erscheinen. Hintergrund: Gero AG gegen Ex-Vorstand Vor der 1. Handelskammer des Landgerichts Magdeburg klagt die GERO AG gegen ihren  Ex-Vorstand  Norbert D. auf Schadenersatz in Höhe von 100.000,00 ¿. Die GERO AG behauptet, dass der ehemalige Vorstand rechtswidrig eine unberechtigte Versorgungszusage an einen bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter in Höhe von rund 100.000,00 ¿ gemacht habe. Diesen Betrag fordert die GERO nunmehr als Schadenersatz zurück. Die mündliche Verhandlung hat am 13. Oktober 2009 stattgefunden. Caterer Prozess In dem Verfahren geht es darum, ob die ehemalige Verwaltung des Magdeburger Fußballstadions,  die Hochtief Faxility Management GmbH dem (alten) Caterer, der Catering Company Magdeburg wirksam den Cateringvertrag fristlos im Januar 2009 gekündigt hat. Die mündliche Verhandlung fand ebenfalls am 13. Oktober 2009 statt. II. Strafprozesse Berufungsprozess - Mögliche Untreue einer Mitarbeiterin des Kultusministeriums 26 Ns 137/08 ¿ 6. Strafkammer als Gericht 2. Instanz 1 Angeklagte 5 Zeugen Prozessbeginn:     Montag, 2. November 2009, 09.00 Uhr, Saal A 12 Fortsetzungstermin:       11. November 2009 09.00 Uhr, Saal nach Aushang Das Amtsgericht Magdeburg sprach am 7.07.2008 nach 3tägiger Hauptverhandlung Angelika Z. (geb. Oktober 1949) vom Vorwurf der Untreue frei. Gegen diesen Freispruch hat die Staatsanwaltschaft  Berufung eingelegt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat die Angeklagte im Jahr 2003 rund 178.000 ¿ veruntreut. Die Angeklagte war im Jahr 2003 im Kultusministerium für die Vergabe von Fördermitteln im Bereich Erwachsenenbildung zuständig. Hier soll sie mit 178.000 ¿ ein Projekt der Erwachsenenbildung gefördert haben, obwohl ihr bewusst gewesen sein soll, dass sie damit gegen Gesetze verstoßen habe. So habe sie den Landeshaushalt geschädigt. Hinweis: Zur Verwirklichung einer Straftat der Untreue (§ 266 Strafgesetzbuch) ist es nicht erforderlich, dass der Täter persönlich Vorteile aus der Tat zieht. Verfahren über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung 25 Ks 13/06 ¿ 5. Strafkammer 1 Angeklagter 2 psychiatrische Sachverständige 4 Zeugen Prozessbeginn:     Montag, 2. November 2009, 09.30 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermine:  9. November 2009, 10. November 2009, 11. November 2009,                                     12. November 2009,                             jeweils 09.30 Uhr, Saal C 12 Das Landgericht Magdeburg  (1. Strafkammer) hatte mit Urteil vom 2. Juni 2005 die Unterbringung des Verurteilten Axel S. (geboren Oktober 1951) in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Hiergegen hatte der Verurteilte Revision eingelegt. Mit Beschluss vom 12. Januar 2006 hat der Bundesgerichtshof (4 STR 485/05 www.bundesgerichtshof.de) dieses Urteil aufgehoben. Das oberste Strafgericht hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass dem Urteil des Landgerichts keine sogenannten ¿neuen Tatsachen¿ zu entnehmen seien, die für die Anordnung der nachträglichen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erforderlich sind. Der Verurteilte selbst war am 20. September 1995 vom Landgericht Magdeburg  wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt worden. Diese Freiheitsstrafe hatte er am 22. November 2004 vollständig verbüßt. Gegenstand der Verurteilung war ein Tatgeschehen vom 17. Juni 1995, in dessen Verlauf der Verurteilte im alkoholisierten Zustand einen Nachbarn im Rahmen eines Streits mit einem Messer erstochen hat. Der Verurteilte befindet sich mittlerweile seit einigen Jahren auf freiem Fuß und lebt in einer deutschen Großstadt außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt. Raub und Vergewaltigung in Magdeburg 22 KLs 17/07 2 Angeklagte 3 Zeugen Prozessbeginn:     Mittwoch, 4. November 2009, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermin:       18. November 2009, 9.30 Uhr, Saal C 12 Die Jugendkammer verhandelt gegen die im Februar 1990 geborene Vanessa D. (Jugendliche zum Tatzeitpunkt) und den im Oktober 1977 geborenen Erwachsenen Andreas B. Beide sollen im März 2007 in Magdeburg den stark angetrunkenen Ruben K. in einer Wohnung verprügelt und beraubt haben. Andreas B. soll zudem das Opfer vergewaltigt haben. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 25 KLs 24/08 1 Angeklagter 1 psychiatrischer Sachverständiger 4 Zeugen Prozessbeginn:     Donnerstag, 5. November 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermin:       17. November 2009, 9.00 Uhr, Saal C 12 Dem im August 1964 geborenen Angeklagten Thomas Z. wird vorgeworfen, am 5. Juni 2007 in Sandbeiendorf bei einer gegen ihn gerichteten Durchsuchungsmaßnahme so in Wut geraten zu sein, dass er versucht haben soll, einen Polizeibeamten, der sich ihm in den Weg stellte, zu überfahren. Der Polizeibeamte konnte zur Seite springen. Raub und andere Delikte 25 KLs 30/09 3 Angeklagte 13 Zeugen Prozessbeginn:     Donnerstag, 12. November 2009, 14.30 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermine:     1. Dezember 2009, 2. Dezember 2009 und 9. Dezember 2009,  jeweils 9.00 Uhr, Saal C 12 Die Staatsanwaltschaft Magdeburg erhob am 15. Juli 2009 Anklage gegen Kai P. (geboren Mai 1982), Dennis R. (geboren November 1972) und Ralph A. (geboren Januar 1977). Den Angeklagten werden mit teilweise wechselnder Beteiligung Taten an 4 Tagen im Zeitraum Juni 2008 bis 20. Juni 2009 vorgeworfen. Die Angeklagten sollen andere Personen u. a. überfallen haben, um Geld und Wertgegenstände zu erpressen bzw. mitzunehmen. Gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung im Raum Halberstadt 25 KLs 31/09 3 Angeklagte 2 psychiatrische, 1 rechtsmedizinischer Sachverständiger 7 Zeugen Prozessbeginn:     Montag, 16. November 2009, 11.00 Uhr, Saal6 Fortsetzungstermine: 20. und 25. November 2009, jeweils 9.00 Uhr, Saal 6 Vor der 5. Strafkammer müssen sich der im April 1983 geborene Steffen K, der im April 1985 geborene Marcel N. und der im Oktober 1981 geborene Mike H. verantworten. Die drei Angeklagten sollen am 11. Januar 2008 gegen 2.00 Uhr einen Zeugen in dessen Wohnung überfallen und verschleppt haben. Hintergrund der Tat soll gewesen sein, dass der Zeuge während der Inhaftierung des Angeklagten H. ein Verhältnis mit dessen Ehefrau gehabt haben soll. Der Geschädigte soll bei der Tat schwer verletzt worden sein, u. a. soll ihm ein Trommelfell gerissen sein. Der Zeuge soll auch in den Kofferraum eines Pkw verfrachtet worden und zur Wilhelmshöhe gebracht worden sein. Dort soll ihm eine Pistole ins Gesicht halten worden sein und ihm soll gedroht worden sein, dass er erschossen werde. Berufungsverfahren wegen einer Verurteilung nach dem Kriegswaffengesetz 26 Ns 123/09 1 Angeklagter Prozesstag: Donnerstag, 19. November 2009, 13.30 Uhr, Saal A 12 Am 5. August 2009 verurteilte das Amtsgericht Magdeburg den damals geständigen Angeklagten Rene T. (geboren Juli 1985) wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hatte der Angeklagte bis in den Dezember 2008 hinein in seiner Wohnung in Magdeburg zwei funktionsfähige panzerbrechende Patronen aus Beständen der Bundeswehr in seiner Wohnung aufbewahrt. Die Patronen werden im Kriegsfall zum Bekämpfen gepanzerter Ziele verwendet und können bei einer Schussentfernung von 200 m 20 mm Panzerstahl durchdringen. Der Angeklagte hat gegen die Verurteilung Berufung eingelegt. Versuchter Mord in Aschersleben 21 Kls 11/09 ¿ 1. Strafkammer 2 Angeklagte 1 Nebenklägerin 1 rechtsmedizinische Sachverständige 10 Zeugen Prozessbeginn:     Donnerstag, 19. November 2009, 9.30 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine:     23. November 2009, 13.30 Uhr, 25. November 2009, 9.30 Uhr,                             2. Dezember 2009, 13.00 Uhr, 3. Dezember 2009, 14.00 Uhr,                             jeweils A 23 Den Angeklagten Mario K. (geboren September 1983) und Marcel B. (geboren Januar 1982) wird vorgeworfen, in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2009 versucht zu haben, in die Wohnung der Nebenklägerin in Aschersleben einzubrechen. Die Angeklagten sollen dann bei ihrem Vorhaben von der Wohnungsinhaberin entdeckt worden sein. Der Angeklagte K. soll dann versucht haben, die Nebenklägerin zu erschlagen, um nicht als Täter wiedererkannt und überführt zu werden. Nach dem Eröffnungsbeschluss der Kammer muss sich allein der Angeklagte Mario K. wegen versuchten Mordes verantworten. Bei dem Angeklagten Marcel B. ist diesem nach dem Eröffnungsbeschluss der Kammer nur vorzuwerfen, dass er der Nebenklägerin nicht geholfen hat (unterlassene Hilfeleistung). Mord in Drakenstedt aus dem Jahr 1993 wird neu aufgerollt 22 Ks 7/09 ¿ 2. Strafkammer 1 Angeklagte 2 Nebenkläger 1 rechtsmedizinischer Sachverständiger 33 Zeugen Prozessbeginn:     Montag, 23. November 2009, 9.30 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine:     24., 26. November, 1., 3., 7., 8., 10., 14., 15. Dezember,                             jeweils 09.30 Uhr, Saal A 23 Der im März 1959 geborene Herbert M. muss sich erneut vor dem Landgericht Magdeburg wegen Mordes verantworten. Ihm wird vorgeworfen in Drakenstedt im Jahr 1993 einen zur Tatzeit 75 Jahre alten  Rentner heimtückisch und aus Habgier getötet zu haben. Der Freispruch des Angeklagten durch die 1. Strafkammer des Landgerichts vom 24.04.2008 wurde mit Urteil des Bundesgerichtshof vom 19.03.2009 (www.bundesgerichtshof.de, dort Az. 4 str 516/08) aufgehoben. Der erste Prozess gegen den Angeklagten hatte am 19.02.2008 begonnen. Zu einer Anklageerhebung war es erst im Juni 2006 durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg gekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor das bereits eingestellte Ermittlungsverfahren nach Jahren fortgeführt, nachdem eine erneute Überprüfung der Akte aus Sicht der nun zuständigen Staatsanwältin dafür ausreichende Anhaltspunkte bot. (Christian Löffler) Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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