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Dessau-Roßlau, den 02.11.2009

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Amtsgericht Dessau-Roßlau erlässt Haftbefehl gegen 22-Jährigen wegen Totschlags

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 172/09 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 172/09 Dessau, den 29. Oktober 2009 Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Amtsgericht Dessau-Roßlau erlässt Haftbefehl gegen 22-Jährigen wegen Totschlags Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat am 28.10.2009 wegen Totschlags Haftbefehl gegen den 22-jährigen Lebensgefährten der Mutter des am 22.09.2009 im Städtischen Klinikum Dessau an seinen schweren Hirnverletzungen verstorbenen eineinhalb Jahre alt gewordenen Jason erlassen. Der Beschuldigte wurde daraufhin in den frühen Abendstunden des 28.10.2009 festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat das ihr nach sehr umfänglichen Untersuchungen am 27.10.2009 zugegangene rechtsmedizinische Sachverständigengutachten sowie weiterführende kriminalpolizeiliche Ermittlungsergebnisse umgehend ausgewertet. Auf der Grundlage der neuen Erkenntnisse wurde noch am selben Tag Beschwerde gegen den richterlichen Beschluss vom 06.10.2009 eingelegt, mit dem seinerzeit der Erlass eines Haftbefehls abgelehnt worden war. Diese weiterführenden Erkenntnisse haben dem Amtsgericht Veranlassung gegeben, der Beschwerde der Staatsanwaltschaft abzuhelfen und Haftbefehl zu erlassen. Der Haftbefehl wurde dem Beschuldigten heute gegen 13.00 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau von der Ermittlungsrichterin verkündet. Der Beschuldigte macht einstweilen keine Angaben, hat aber eine Einlassung zu den gegen ihn erhobenen schweren Vorwürfen durch seinen Verteidiger für die Zukunft in Aussicht gestellt. In ihrem Sachverständigengutachten haben die Rechtsmediziner ausführlich dargelegt, dass die schweren Hirnverletzungen des Kindes Jason nur durch eine Gewalteinwirkung , die sich innerhalb weniger Stunden vor der stationären Aufnahme des Kindes im Städtischen Klinikum Dessau, entstanden sein können. In diesem Zeitraum war der Beschuldigte nach jetzt vorliegenden Erkenntnissen jedenfalls zeitweise allein mit dem Jungen in der Wohnung. Die Rechtsmediziner schließen es aus, dass der erst eineinhalbjährige Jason sich die schweren Hirnverletzungen selbst beigebracht haben kann oder dass früheres Hinfallen oder Stürzen des Kindes als Ursache für die Verletzungen in Betracht kommen. Von der Polizei in umfänglicher und äußerst gründlicher Kleinarbeit gesicherte und zur Auswertung gebrachte Spuren im Zimmer des Kindes, von Kinderärzten diagnostizierte und auch bildlich belegte Verletzungsanzeichen aus der Zeit der Partnerschaft der Kindesmutter und ihres Lebensgefährten, zudem die Angaben einer Reihe von Zeugen, unterstreichen und stützen die Ergebnisse der sachlich und zeitlich sehr aufwändig und gründlich geführten rechtsmedizinischen Untersuchungen, so dass sehr gewichtige Umstände für die Täterschaft des Beschuldigten sprechen. Die Ermittlungen sind mit dem Erlass des Haftbefehls und mit der Inhaftierung des Beschuldigten nicht abgeschlossen. Sie werden mit der gebotenen Intensität fortgeführt. Staatsanwaltschaft und Polizei sind der interessierten Öffentlichkeit, hier vor allem den Medienvertretern, sehr dankbar für die über mehrere Wochen aufgebrachte Geduld, während der keine Mitteilungen zum Ermittlungsstand herausgegeben wurden. Die Zurückhaltung der Medien hat letztlich dazu geführt, dass die Ermittlungsbehörden und die von ihnen beauftragten Sachverständigen ihre schwierige und verantwortungsvolle Arbeit zur Aufklärung der äußerst brutalen Tat mit der gebotenen Konzentration ausführen konnten. Preissner Pressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Moritz Pressesprecher Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Pressestelle Kühnauer Straße 161 06846 Dessau Tel: (0340) 6000-204 Fax: (0340) 6000-300 Mail: presse.pd-ost@polizei.sachsen-anhalt.de

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