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Magdeburg, den 02.11.2009

Teuchern und Deuben im Burgenlandkreis erhalten insgesamt über eine Million Euro Liquiditätshilfen vom Land

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 219/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 219/09 Magdeburg, den 2. November 2009 Teuchern und Deuben im Burgenlandkreis erhalten insgesamt über eine Million Euro Liquiditätshilfen vom Land Der Stadt Teuchern und der Gemeinde Deuben (beide Burgenland­kreis) wurden Liquiditätshilfen in Höhe von 569.840 Euro (Teuchern) und in Höhe von 455.900 Euro (Deuben) bewilligt. Die Beträge stehen zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten und zur Reduzierung der Kassenkredite zur Verfügung. Teuchern befindet sich seit mehreren Jahren in einer angespannten Haushaltssituation, die im Wesentlichen in der seinerzeitigen Zuge­hörigkeit zum Abwasserzweckverband ¿Oberes Rippachtal¿ begrün­det ist. Die finanziell schwierige Situation der Gemeinde Deuben be­gründet sich hauptsächlich mit Gewerbesteuerrückzahlungen.  Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Es ist offenkundig, dass sich sowohl die Stadt Teuchern als auch die Gemeinde Deuben intensiv um Konsolidierung bemühen. So haben die Anstrengungen der Stadt Teuchern bereits dazu geführt, dass Verwaltungshaushalt sowohl in diesem als auch für die beiden kommenden Jahre keine neuen Fehlbedarfe aufzeigt. Deuben hat nach seiner plötzlichen Verschuldung ebenfalls umgehend damit begonnen, umfangreiche Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten. Diese Umstände sind lobenswert und verdienen meine Anerkennung. Doch nach wie vor klafft bis zum vollständigen Haushaltsausgleich eine große Lücke, die sich auf die Zahlungsfähigkeit Teucherns und Deubens niederschlägt. Mit der Zahlung der Liquiditätshilfen wird beiden finanziell unter die Arme gegriffen und die jeweilige Notlage im Haushalt erheblich ab­gemildert.¿ Hintergrund Liquiditätshilfe Liquiditätshilfen können auf Antrag in begründeten Einzelfällen gezahlt werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn nach Ausschöpfung des festgesetzten Kassenkreditrahmens sowie aller anderen Möglichkeiten zur Kassenbestandsverbesserung der Antragsteller nicht in der Lage ist, rechtlich unabweisbare Zahlungen zu leisten. Liquiditätshilfen sind grundsätzlich rückzahlpflichtig bzw. werden im Fall späterer Bedarfs­zuweisungen zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen auf den Aus­zahlungsbetrag angerechnet.   Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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