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Magdeburg, den 03.11.2009

Neue Regeln für den Maßregelvollzug - Landtag kann sich mit Gesetzentwurf befassen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 595/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 595/09 Magdeburg, den 3. November 2009 Neue Regeln für den Maßregelvollzug - Landtag kann sich mit Gesetzentwurf befassen Der gesetzliche Rahmen für den Maßregelvollzug (MRV) in Sachsen-Anhalt wird geändert. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser wird nun dem Landtag zugeleitet, eine erste parlamentarische Befassung kann damit noch im November erfolgen. Mit dem Änderungsentwurf wird eines der ältesten sachsen-anhaltischen Landesgesetze von 1992 erstmals verändert. Das neue Maßregelvollzugsgesetz greift zum einen geändertes Bundesrecht auf, zugleich wird es der Tatsache gerecht, dass es in den zurückliegenden mehr als 15 Jahren im Technik-, Telefon- und Computerbereich eine rasante Entwicklung gegeben hat. So will Sachsen-Anhalt mit dem neuen Gesetz Mobiltelefone im geschlossenen Maßregelvollzug ebenso verbieten wie Abspielgeräte für Speichermedien in den Zimmern von Patientinnen und Patienten. Sozialministerin Kuppe setzt damit eine politische Zusage um, die sie nach dem Auftauchen von kinderpornografischem Material im MRV Uchtspringe Ende 2008 gegeben hatte. Bislang sind die Einschränkungen für Mobiltelefon, DVD und Speichermedien allein in den  Hausordnungen im Maßregelvollzug geregelt. Dagegen sind Patientinnen und Patienten im Einzelfall wiederholt erfolgreich vor Gericht vorgegangen. Mit dem neuen Gesetz will sich das Land auch bessere Möglichkeiten verschaffen, illegal eingeschleuste Technik und Medien aufzuspüren. Insoweit wird eine rechtliche Grundlage für den Betrieb von Einrichtungen zum Aufspüren und Stören illegal eingesetzter Funkgeräte geschaffen. Das neue Gesetz soll auch eine Entlastung für die Gutachtertätigkeit bringen, ohne die Sicherheit einzuschränken. Da der Bund die Vollstreckungsgerichte jetzt verpflichtet hat, nach jeweils fünf Jahren der Unterbringung im MRV ein Gutachten zur Gefährlichkeitsprognose zu erstellen, bedarf es an dieser Stelle keiner speziellen Landesregelung zur Gutachtertätigkeit mehr. Würde das Land an seiner Regelung aus dem Jahr 1992 festhalten, käme es zu Doppelgutachten ohne inhaltlichen Gewinn. Das System des Maßregelvollzugs musste nach der Einheit in den neuen Ländern neu aufgebaut werden. Bei Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer krankhaften Sucht straffällig geworden sind, tritt die Behandlung der Krankheit in einem Maßregelvollzug in den Vordergrund. Die Entscheidung, wer in einem Maßregelvollzug therapiert wird, treffen die Gerichte. Sachsen-Anhalt verfügt über zwei MRV-Kliniken in Uchtspringe und Bernburg sowie eine Außenstelle in Lochow. Mit Stand von September 2009 wurden knapp 480 Patientinnen und Patienten therapiert. Träger der Einrichtungen ist die landeseigene Gesellschaft SALUS gGmbH. Das Land hat bisher mehr als 90 Millionen Euro in Sicherheit und Therapie investiert. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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