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Magdeburg, den 12.11.2009

Innenminister Hövelmann zum neuen Landesbeamtenrecht:

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 223/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 223/09 Magdeburg, den 12. November 2009 Sperrfrist 17.30 Uhr Es gilt das gesprochene Wort! Innenminister Hövelmann zum neuen Landesbeamtenrecht: Gesetz trägt dem Anliegen nach größerer Durchlässigkeit im Laufbahnrecht und dem Leistungsgedanken Rechnung Bei der heutigen Beschlussfassung des Landtages zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts erklärt Innenminister Holger Hövelmann:  ¿Der heutigen Beschlussfassung des Landtages gingen intensive und sorgfältige Auseinandersetzungen der Ausschüsse zum Gesetzesentwurf seit seiner Einbringung vor nunmehr knapp 10 Monaten voraus. Ich möchte im Wesentlichen auf das eingehen, was mir aufgrund der Diskussionen in den Ausschüssen aufgefallen ist bzw. auf das, was an Veränderungen vorgenommen wurde. Ich glaube, es ist klar geworden, dass der Bund in seinem Beamtenstatusgesetz schon sehr viele Gegenstände geregelt hat und dass auch nach der Föderalismusreform für die Länder im reinen Statusrechtsbereich in weiten Teilen nur ¿Technisches¿ zur Regelung übrig bleibt. Die Gestaltungsspielräume der Länder beschränken sich häufig auf Fristen und Zuständigkeitsregelungen, auf sehr juristisch geprägte und verfahrensorientierte Themen wie ¿Datenschutz¿ oder auf Gebiete, die kaum einer politischen Gestaltung zugänglich sind, weil sie schon durch langjährige Übung, bisherige Regelungen oder durch EG-Recht geprägt sind - wie z. B. Themen Arbeitszeit, Teilzeit, Urlaubsrecht etc. Natürlich hat es mich gefreut, dass im Rahmen der Anhörung Sachverständige wie Prof. Dr. Wolff von der Europauniversität Viadrina auch die technischen Teile des Gesetzes als weitgehend gelungen dargestellt haben und ich mit meinem Entwurf Ihnen, dem Souverän, durchaus nicht zu wenig an Details zur Regelung an die Hand gegeben habe - Ihre Neigung, dem Rechtsanwender nicht zu viel unkontrollierten Spielraum zu geben, habe ich ja auch in den Ausschussberatungen empfunden. Interessant fand ich in diesem Zusammenhang den Verlauf Ihrer Diskussion um das Nebentätigkeitsrecht und das nunmehr gefundene Ergebnis. Es zeigte mir, wie sorgfältig auch innerhalb der einzelnen Teilgebiete abgewogen wurde. ¿Die Musik¿ in diesem Vorhaben spielt eindeutig im Bereich des Laufbahnrechts - die Redner der ersten Lesung hatten dies ja schon richtig erkannt. Sie, meine Damen und Herren, beschließen heute insoweit nicht unwesentliche Neuerungen. Nach Niedersachsen und Schleswig-Holstein wäre Sachsen-Anhalt das dritte Bundesland, das sich auf nur zwei Laufbahngruppen festlegt. Möglicherweise beschließen nahezu zeitgleich noch Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eine ebenso neue Laufbahngruppenstruktur. Die übrigen Länder befinden sich überwiegend noch in der Phase der Überlegungen oder anderen Verfahrensphasen. Wir in Sachsen-Anhalt können folglich gegenwärtig nicht von weitreichenden Erfahrungen anderer Länder zehren und müssen versuchen, die praktische Umsetzung des neuen Laufbahnrechts mit Bedacht anzugehen. Die nunmehr durch die Landesregierung zu beschließende neue Laufbahnverordnung, deren Entwurf im Innenausschuss bereits auf großes Interesse gestoßen ist, wird dies berücksichtigen und versuchen, sowohl dem Anliegen nach größerer Durchlässigkeit und auch dem Leistungsgedanken Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang will ich die geänderte Fassung des § 22 (sog. Schwellenregelung) nicht unerwähnt lassen und zumindest bemerken, dass diese den Personalchefs der Behörden im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren einiges abverlangen wird. Ich nehme als Beamtenminister Ihr diesbezügliches ¿Angebot¿ an. Ich glaube feststellen zu dürfen, dass Sie nach anfänglicher Skepsis mit Umfang und Qualität der laufbahnrechtlichen Regelungen im Gesetzentwurf durchaus zufrieden waren. Gegenstände, die bisher aufgrund einer recht offenen Verordnungsermächtigung in der Laufbahnverordnung geregelt waren, werden nun auf Gesetzesebene geregelt. Gerade im Bereich des Laufbahnrechts sind die Verordnungsermächtigungen stark ausdifferenziert. Ich freue mich, dass Sie erkannt haben, dass wir im Detail einige Klarstellungen und auch Neuerungen vorgenommen haben, dass aber die neue Freiheit der Länder im Laufbahnrecht zumindest in Sachsen-Anhalt nicht zu gewagt-experimentellen Ergebnissen geführt hat. Wie sich diese neue Freiheit länderübergreifend im Laufbahnrecht - und auch im Besoldungsrecht - praktisch auswirkt, wird man frühestens in zwei Jahren feststellen. Fragen, die auf der Hand liegen: ¿ Wird man wenigstens bei gleicher Vorbildung noch eine vergleichbare Alimentation gewähren? ¿ Stellen die Neuerungen ein Mobilitätshemmnis dar? ¿ Ist ein Inspektor in Bayern noch mit einem solchen in Sachsen-Anhalt vergleichbar? Wir werden die Entwicklung beobachten und gegebenenfalls versuchen, nachzujustieren, wenn nötig mit Ihrer Hilfe. Trotz erkennbaren Bemühens aller Parteien in diesem Landtag um Lösungen, die den einzelnen Beamten gerecht werden und ihnen im Gesamtgefüge des Dienstrechts im Bundesgebiet berufliche Entwicklungschancen zu geben, habe ich doch insgesamt einen nicht unkritischen Umfang mit dem Berufsbeamtentum auch in diesem Verfahren wahrgenommen ¿ u. a. der zur Abstimmung stehende Entschließungsantrag macht dies deutlich. Ich selbst will nicht verhehlen, dass ich einen möglichst hohen Verbeamtungsstand nicht als mein vordringliches Ziel ansehe. Diesbezügliche Überlegungen sind immer ein Abwägungsprozess zwischen den Parametern Politik " Verfassungsrecht " Haushalt " Wettbewerb. Es gibt Bereiche, in denen Verbeamtungen auch aus meiner Sicht definitiv nicht erforderlich sind und in denen wir folglich erst gar keine rechtlichen Voraussetzungen zur Verbeamtung benötigen. Aus diesem Grund habe ich auf eine Einteilung der gesamten Verwaltung in sechs oder zehn Laufbahnen verzichtet, wie dies beim Bund und einigen Ländern bereits vorgenommen wurde oder wohl angedacht ist. Ich glaube, Sie haben erkannt, dass eine wohlmeinende zentrale Steuerung der Verbeamtung kaum möglich ist, wenn man die gesamte Verwaltung theoretisch mit Verbeamtungsmöglichkeiten überzieht. Im Sinne einer differenzierten Betrachtung der Notwendigkeit von Verbeamtungen ist es meines Erachtens richtiger, wenn man mit vielen ¿kleinen¿ Laufbahnen nur die Verwaltungen abdeckt, die im Sinne des Artikels 33 Absatz 5 GG hoheitlich handeln. Nur so hat man eine zentrale Steuerungsfunktion. Ich bin sicher, dass die Landesregierung diese Funktion verantwortungsvoll wahrnehmen wird. Lassen Sie mich zum Abschluss noch eine Veränderung des Gesetzentwurfs erwähnen, die ich im Sinne einer guten Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften für wichtig halte: Es ist die Konkretisierung der Regelungen zum Beteiligungsverfahren der Spitzenverbände der Gewerkschaften, die, ohne die Rechtstellung des Souveräns zu beeinträchtigen, doch dazu führen kann, dass man noch bessere, weil konsensorientierte Lösungen zu bestimmten Problemstellungen findet. Meinen ausdrücklichen Dank für diese Ergänzung. Mit der heutigen Beratung endet die erste große Etappe der - lassen Sie es mich trotz mancher kritischer Stimmen so sagen - ¿Reformtour¿ zur Umsetzung der Föderalismusreform im öffentlichen Dienstrecht in Sachsen-Anhalt. Zugegeben, von einer Reform im voll umfänglichen Sinn kann mit dem heutigen Teilschritt noch nicht die Rede sein, wohl aber von einer Teil-Reform durch Neuordnung des Laufbahnrechts. Der Tatsache, dass es auf dem Weg der Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts in Sachsen-Anhalt noch weitere Etappen geben wird und geben muss, sind wir uns alle bewusst. Hierbei denke ich beispielsweise an die erforderliche und beabsichtigte - umfassende - Novelle des Landesbesoldungsrechts und des Landesversorgungsrechts, aber selbstverständlich auch an eine zeitgerechte, kritische Überprüfung dessen, was Sie heute hier beschließen wollen. Noch ein Letztes: Ich sprach bei meiner Einbringungsrede über die Berücksichtigung der eingetragenen Lebenspartnerschaften in allen Gebieten des öffentlichen Dienstrechts. Mittlerweile hat die Europäische Kommission den ersten Schritt zu einem Vertragsverletzungsverfahren wegen möglicher Nichtberücksichtigung der Lebenspartnerschaften auch im Besoldungsrecht eingeleitet. Ich bin sicher, dass uns dieses Verfahren motivieren wird, nicht nur bald ein neues Besoldungsgesetz zu schaffen, sondern auch eines ohne jede Lücke.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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