Entwurf des Zensusausführungsgesetzes geht in die Anhörung / Land schafft Grundlage für ?kleine? Volkszählung 2011
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 623/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 623/09 Magdeburg, den 17. November 2009 Entwurf des Zensusausführungsgesetzes geht in die Anhörung / Land schafft Grundlage für ¿kleine¿ Volkszählung 2011 Die Landesregierung hat den Entwurf eines Zensusausführungsgesetzes zur Anhörung freigegeben. ¿Mit dem Gesetz legt das Land die Grundlage für die Durchführung der ,kleinen` Volkszählung 2011 auch in Sachsen-Anhalt¿, erklärte dazu der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben. ¿Auf die Kommunen kommt eine Menge Arbeit zu. Wir regeln mit dem Gesetzentwurf, wie die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden.¿ Im Jahr 2011 wird es in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Volkszählungen geben. In Deutschland fanden die letzten Zählungen 1981 in der DDR und 1987 in der alten Bundesrepublik statt. Mit dem Zensusgesetz 2011 vom 8. Juli 2009 hat der Bundesgesetzgeber die Durchführung einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung zum Stichtag 9. Mai 2011 angeordnet. Anders als bei früheren Zählungen wird jedoch nicht mehr jeder Haushalt durch Interviewer aufgesucht. Die neu entwickelte, registergestützte Zensusmethode verbindet die Auswertung von vorhandenen Verwaltungsregistern, insbesondere des Melderegisters, mit einer Stichprobenbefragung von höchstens zehn Prozent der Einwohner. Außerdem werden Gebäude- und Wohnungseigentümer postalisch befragt. Von Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften werden die erforderlichen Angaben vor Ort erhoben. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Volkszählung in Sachsen-Anhalt liegt im Statistischen Landesamt. ¿Ohne die Mithilfe der Städte und Gemeinden, die seit jeher die wichtigsten Partner der statistischen Ämter bei Zählungen sind, ist dieses Großprojekt jedoch nicht zu leisten¿, so Erben. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, in 37 ausgewählten Gemeinden örtliche Erhebungsstellen einzurichten, die in enger Zusammenarbeit mit dem Statistischen Landesamt vor Ort die erforderlichen Aufgaben im Zusammenhang mit den Haushaltsbefragungen durchführen. Diesen Gemeinden wird in ihrem Umland ein Erhebungsbereich zugeordnet. Die Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen soll im Herbst 2010 erfolgen. Sie werden bis voraussichtlich April 2012 bestehen, wobei die Hauptarbeitsbelastung im Jahr 2011 liegt. Die Sicherung der statistischen Geheimhaltung verlangt dabei eine strikte Trennung von anderen Verwaltungsstellen. Eine der ersten Aufgaben der Erhebungsstellen wird es sein, die notwendige Zahl von Erhebungsbeauftragten zu gewinnen und auf ihre Aufgabe als Interviewer in den Haushalten vorzubereiten. In Sachsen-Anhalt werden dafür etwa 2.700 Personen benötigt. Deshalb soll es neben der in erster Linie angestrebten freiwilligen Übernahme dieser Aufgabe auch die Möglichkeit einer Verpflichtung geben. Dies betrifft vor allem Bedienstete des Landes, der Landkreise und der Gemeinden, kann aber auch jede Bürgerin und jeden Bürger betreffen, die oder der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Kosten der Vorbereitung und Durchführung des Zensus belaufen sich für die Länder und Kommunen insgesamt auf rund 677 Millionen Euro. Sachsen-Anhalt muss mit Kosten in Höhe von 24 Millionen Euro rechnen. Der Bund gewährt den Ländern eine Finanzzuweisung in Höhe von 250 Millionen Euro, Sachsen-Anhalt wird davon voraussichtlich 5,4 Millionen Euro erhalten. Bei den Kommunen führt die Aufgabe zur Einrichtung und zum Betrieb örtlicher Erhebungsstellen zu einer finanziellen Mehrbelastung in Höhe von insgesamt 6,7 Millionen Euro. Entsprechend dem Konnexitätsprinzip werden diese Kosten erstattet. Erhebungsstellen werden in folgenden Städten eingerichtet: Aschersleben, Bad Dürrenberg, Bernburg (Saale), Bitterfeld-Wolfen, Blankenburg (Harz), Burg, Dessau-Roßlau, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Halle (Saale), Hansestadt Gardelegen, Hansestadt Osterburg (Altmark), Hansestadt Salzwedel, Hettstedt, Jessen (Elster), Köthen (Anhalt), Landsberg, Lutherstadt Eisleben, Lutherstadt Wittenberg, Magdeburg, Merseburg, Möckern, Naumburg (Saale), Oschersleben (Bode), Quedlinburg, Querfurt, Sangerhausen, Schönebeck (Elbe), Staßfurt, Stendal, Teutschenthal, Weißenfels, Wernigerode, Wolmirstedt, Zeitz und Zerbst (Anhalt). Nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, des Landesbeauftragten für den Datenschutz und des Landesrechnungshofes sowie der zweiten Kabinettsbefassung ist die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag für Februar 2010 vorgesehen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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