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Magdeburg, den 20.11.2009

(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht bestätigt vorläufiges Verbot der Ernennung der Landesgleichstellungsbeauftragten

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 010/09 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 010/09 Magdeburg, den 20. November 2009 (OVG LSA) Oberverwaltungsgericht bestätigt vorläufiges Verbot der Ernennung der Landesgleichstellungsbeauftragten Mit Beschlüssen vom 17. November 2009 (Az.: 1 M 76/09 und 1 M 77/09) hat das Oberverwaltungsgericht die Beschwerden des Ministerpräsidenten sowie des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 7. Oktober 2009 (Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts: 5 B 157/09 MD und 5 B 188/09 MD) zurückgewiesen. Damit sind die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts im Ergebnis bestätigt worden, mit denen das Verfahren zur Ernennung einer neuen Landesbeauftragten für Gleichstellung und Frauenpolitik (Landesgleichstellungsbeauftragte) wegen Mängeln in der Auswahlentscheidung vorläufig angehalten wurde. Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts sind damit rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht hat in seinen Beschlüssen maßgeblich darauf abgestellt, in der Auswahlentscheidung sei nicht hinreichend berücksichtigt worden, dass für die Bewerberinnen Beurteilungen auf der Grundlage verschiedener Beurteilungsrichtlinien erstellt worden sind. In einem solchen Fall hat der wertende Vergleich in der Auswahlentscheidung diese Unterschiede zu berücksichtigen und in die Auswahlüberlegungen einzustellen. Dem genügt die Auswahlentscheidung nicht, die sich im Wesentlichen in einem Gegenüberstellen der durch Buchstabenvergabe (Notenstufen) ausgedrückten Bewertung von Einzelmerkmalen der herangezogenen dienstlichen Beurteilungen erschöpft. Bei der nunmehr erneut zu treffenden Auswahlentscheidung wird diesem Umstand Rechnung zu tragen sein. Das Oberverwaltungsgericht hat die zugleich erhobene weitere Beschwerde einer Bewerberin ebenfalls zurückgewiesen. Diese hatte mit ihrer Beschwerde durchsetzen wollen, dass die Aufgaben der Landesgleichstellungsbeauftragten auch nicht vorübergehend vertretungsweise durch eine Mitbewerberin wahrgenommen werden. Das Oberverwaltungsgericht hat insoweit keine Gefährdung der Rechte der Beschwerdeführerin angenommen und zudem auf das Erfordernis der Funktionsfähigkeit der Verwaltung hingewiesen. Semmelhaack (Pressesprecher) Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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