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Magdeburg, den 24.11.2009

Kolb: Grundgesetz muss Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität enthalten

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 096/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 096/09 Magdeburg, den 24. November 2009 Kolb: Grundgesetz muss Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität enthalten Magdeburg (MJ). Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb spricht sich dafür aus, ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität in das Grundgesetz aufzunehmen. Sie bedauert, dass Sachsen-Anhalt den Änderungsantrag der Länder Berlin, Bremen und Hamburg nicht unterstützt, der am kommenden Freitag, dem 27. November 2009, im Bundesrat zur Abstimmung kommt. ¿Unser Grundgesetz hat sich in den vergangenen 60 Jahren bewährt, gleichwohl bedarf es jedoch der behutsamen Modernisierung, um für die Herausforderungen der Gegenwart gerüstet zu sein. So muss es auch der zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Rechnung tragen¿, so Kolb. Diese Erkenntnis ist in der CDU Sachsen-Anhalt noch nicht angekommen, wird allerdings andernorts in der CDU vertreten. Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust etwa hat im Bundesrat auf nach wie vor bestehende Diskriminierungen hingewiesen und festgestellt, dass Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz der Wirklichkeit nicht gerecht wird. Im Artikel 3 Absatz 3 ist festgeschrieben, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, wegen seines Glaubens sowie seiner religiösen und politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Ein grundsätzliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität enthält das Grundgesetz nicht. Trotz erheblicher Fortschritte in den vergangenen Jahren sind Lesben und Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen in Deutschland immer noch Anfeindungen und Benachteiligungen ausgesetzt. Zwar hat sich die rechtliche Situation der Betroffenen in den vergangenen Jahren durch die Aufnahme von Anti-Diskriminierungspassagen beispielsweise im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, im Betriebsverfassungsgesetz und im Sozialgesetzbuch IV verbessert. ¿Dennoch zeigen jüngste Beispiele aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass einfachgesetzliche Normen sexuelle Minderheiten noch immer benachteiligen. Es kann nicht hingenommen werden, dass sich Betroffene erst durch alle Instanzen und bis zum Bundesverfassungsgericht klagen müssen, bevor ihre Gleichstellung anerkannt wird. Ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz würde für die Rechtsprechung eine klare und eindeutige Maßgabe schaffen¿, so Justizministerin Kolb. Hintergrund: In der Bundesrepublik Deutschland ist die ¿Unzucht von Männern¿ bis 1969 verfolgt worden. Die vollständige Abschaffung strafrechtlicher Sondertatbestände für Homosexuelle erfolgte erst 1994. In der Landesverfassung von Brandenburg ist seit 1992 ein Verbot der Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität bzw. Orientierung enthalten, Thüringen folgte 1993, Berlin 1995 und Bremen 2001. Die Europäische Union schrieb im Jahr 2000 in ihrer Grundrechtscharta und in der Anti-Diskriminierungsrichtlinie ein Verbot von Diskriminierungen wegen sexueller Ausrichtung fest. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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