: 640
Magdeburg, den 24.11.2009

Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie Landwirtschaft- und Umweltminister Aeikens: Nach Anhörung liegt Fahrplan für Sachsen-Anhalt vor

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 640/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 640/09 Magdeburg, den 24. November 2009 Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie Landwirtschaft- und Umweltminister Aeikens: Nach Anhörung liegt Fahrplan für Sachsen-Anhalt vor In Sachsen-Anhalt sind die Vorbereitungen abgeschlossen, um die Wasserqualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers entsprechend der EU-Vorgaben zu verbessern. Bis zum 22. Dezember 2009 werden die Bewirtschaftungspläne inklusive der Maßnahmenprogramme termingerecht veröffentlicht, wie Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens am Dienstag im Kabinett berichtete. Dem war ein umfassendes Anhörungsverfahren vorangegangen, in dessen Rahmen 236 Stellungnahmen mit über 1.000 Einzelforderungen eingegangen waren. Aeikens: ¿Für Sachsen-Anhalt liegt nun ein Fahrplan für die grundlegende Verbesserung der Gewässer vor. Dabei kamen von den Unterhaltungsverbänden, Umweltverbänden, Kommunen, den Wirtschaftsbereichen Energie, Wasserkraft und Bergbau sowie aus der Land- und Forstwirtschaft zahlreiche Hinweise. Alle Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurden geprüft und flossen teilweise in die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme ein. Angesichts der Öffentlichkeitsbeteiligung steht das Verfahren auf einer breiten Basis. Neben dem Ergebnis der Anhörung werden auch die Bewertungen der Einwendungen im Internet nachzulesen sein. Damit zeichnet dieses Verfahren eine beispielhafte Transparenz aus, so der Minister. Aeikens: ¿Die Bedeutung von natürlichen Ressourcen wie Wasser und Boden wird in Zukunft noch wachsen. Es hört sich fast trivial an, wenn wir von Lebensgrundlage sprechen. Aber der oft verschwenderische, leichtfertige Umgang mit diesen Ressourcen hat uns gezeigt, wie schnell Flüsse zu Kloaken werden und Acker zu Steppe wird.¿ Aeikens erinnerte in dem Zusammenhang an die Umweltfolgen durch die DDR-Industrie auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts und an Gewässerbegradigungen. Seit der Wende sei die Gewässerqualität deutlich besser geworden, betonte der Minister. Aber Lebensraumqualität und Artenvielfalt seien oft noch nicht auf dem notwendigen Stand. Er informierte, dass ab dem kommenden Jahr die Umsetzungsphase mit praktischen Maßnahmen und der Erarbeitung konzeptioneller Vorstellungen beginnt. Dann können die Defizite abgestellt werden. Der Minister bekräftigte, dass auch in dieser Phase die Öffentlichkeit mit einbezogen wird. Aeikens: ¿Keine Maßnahme wird umgesetzt, ohne sie mit den Beteiligten abzustimmen.¿ Stehende Gewässer nehmen in Sachsen-Anhalt eine Fläche von 2814 Hektar ein. Dabei sind 27 Seen größer als 50 Hektar. Auf rund 24.000 Kilometer Länge kommen die fließenden Gewässer, darunter die Elbe als Hauptfließgewässer mit etwa 300 Kilometern. Mit der Wasserrahmenrichtlinie will die EU die Qualität der Gewässer in den EU-Mitgliedsstaaten verbessern. Oberflächengewässer und das Grundwasser werden nach einheitlichen Kriterien bewertet. Das sich daraus ergebende Paket für Sachsen-Anhalt umfasst neben Maßnahmen zur Erfüllung geltender Richtlinien wie z.B. der Kommunalabwasserrichtlinie und der Nitratrichtlinie darüber hinausgehende Maßnahmen etwa zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Flüssen für Wanderfische oder der Wiederanbindung von Nebengewässern. Weitere Informationen im Internet unter www.wrrl.sachsen-anhalt.de . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung