Gemeinsame Erklärung der sozialdemokratischen Justizminister/innen und -senatoren/-innen der Länder: Justizminister machen sich weiter für Grundgesetzänderung stark
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 104/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 104/09 Magdeburg, den 2. Dezember 2009 Gemeinsame Erklärung der sozialdemokratischen Justizminister/innen und -senatoren/-innen der Länder: Justizminister machen sich weiter für Grundgesetzänderung stark Die Justizminister von Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen sich weiterhin dafür stark machen, dass in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität aufgenommen wird. Darauf verständigten sich die Ressortchefs am heutigen 2. Dezember 2009 bei einem Treffen in Berlin. Eine entsprechende Initiative von Berlin, Bremen und Hamburg war vor wenigen Tagen im Bundesrat gescheitert. ¿Der gesellschaftlichen Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften muss im Grundgesetz Rechnung getragen werden¿, so Prof. Dr. Angela Kolb, Justizministerin von Sachsen-Anhalt und Sprecherin der SPD-geführten Justizministerien der Länder. Im Artikel 3 Absatz 3 ist festgeschrieben, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, wegen seines Glaubens sowie seiner religiösen und politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Ein grundsätzliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität enthält das Grundgesetz nicht. Trotz erheblicher Fortschritte in den vergangenen Jahren sind Lesben und Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen in Deutschland immer noch Anfeindungen und Benachteiligungen ausgesetzt. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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