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Magdeburg, den 07.12.2009

Finanzministerium und Investitionsbank regeln Erweiterung des Förderprogramms Sachsen-Anhalt STARK I im Rahmen von K II

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 32/09 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 32/09 Magdeburg, den 4. Dezember 2009 Finanzministerium und Investitionsbank regeln Erweiterung des Förderprogramms Sachsen-Anhalt STARK I im Rahmen von K II Die Umsetzung des Konjunkturpakets II der Bundesregierung und des Zukunftsinvestitionsgesetzes ist in vollem Gange. Insgesamt stehen 475 Millionen Euro zur Verfügung, um durch Investitionen in Schulen, Kindertageseinrichtungen und in Weiterbildungseinrichtungen oder in andere Infrastrukturmaßnahmen, z. B. im Bereich des Städtebaus, die Wirtschaft im Land anzukurbeln. Damit K II-Projekte flächendeckend wirken und finanzschwache Kommunen nicht benachteiligt werden, können diese für ihre angemeldeten Investitionen das zinsgünstige Förderprogramm der IB ¿Sachsen-Anhalt STARK I¿ nutzen, um den notwendigen Eigenfinanzierungsanteil von 12,5 Prozent aufzubringen. Oftmals übersteigen die tatsächlichen Projektkosten aber die nur begrenzt verfügbaren K II-Zuschüsse. In diesen Fällen muss die betreffende Kommune weit mehr als die mindestens vorgeschriebenen Eigenmittel (12,5 Prozent der Projektkosten) aufbringen. Das Finanzministerium des Landes hat deshalb kurzfristig entschieden, aus dem STARK I-Budget einen Darlehensbetrag von bis zu 15 Millionen Euro bereitzustellen, um den Eigenfinanzierungsanteil für Einzelprojekte gegebenenfalls über 12,5 Prozent hinaus auszudehnen. ¿Viele Kommunen erhalten dadurch die Möglichkeit, sinnvolle und notwendige Projekte über das bisher geförderte Maß hinaus auf den Weg zu bringen¿, erklärte Finanzminister Bullerjahn zum Hintergrund seiner Entscheidung. ¿Von dieser Entscheidung profitiert die regionale Wirtschaft, und für die Ausgestaltung der Infrastruktur vor Ort werden weitere Möglichkeiten genutzt. Das genau sind die gewünschten Wirkungen, die mit dem Konjunkturpaket II erreicht werden sollen¿, sagt der Sprecher der IB-Geschäftsleitung, Manfred Maas. Am bisherigen Verfahren ändert sich nichts. Kommunen, die für bereits beantragte und/oder entschiedene K II-Projekte zusätzliche Darlehensmittel benötigen, können eine Antragskopie einreichen, in der der zusätzliche Darlehensbetrag beziffert wird. Für Kommunen, die noch K II-Anträge stellen können, steht gleich das inzwischen aktualisierte Formular bereit. Impressum: Ministerium der Finanzen Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de

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