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Magdeburg, den 08.12.2009

Landkreis Jerichower Land erhält finanzielle Unterstützung für Straßenbaumaßnahme

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 241/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 241/09 Magdeburg, den 8. Dezember 2009 Landkreis Jerichower Land erhält finanzielle Unterstützung für Straßenbaumaßnahme Das Innenministerium gewährte dem Landkreis Jerichower Land eine Zuweisung in Höhe von 80.434,67Euro zur Aufbringung des Eigenanteils für eine vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahme. Der Zuweisungsbetrag fließt in den Ausbau der Kreisstraße 1202, Ortslage Schlagenthin einschließlich des Brückenbauwerks. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen Kommunen, die den notwendigen Eigenanteil geförderter Straßenbaumaßnah­men aus eigener Kraft finanziell nicht erbringen können, so dass die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist und ein Wegfall der Förderung droht. Innenminister Hövelmann (SPD): ¿Der Landkreis Jerichower Land verfügt mit der Bundesautobahn 2, der Bundesstraße 1 sowie dem Wasserstraßenkreuz bei Hohenwarthe bereits über ein gut strukturiertes Verkehrsnetz. Neben dem Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen ist insbesondere auch der kommunale Straßenausbau für eine umfassend leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur von Bedeutung. Das Straßenausbauvorhaben im Jerichower Land verbessert nicht nur die Verkehrssituation für die Bewohner vor Ort, sondern trägt insgesamt zu einem leistungsfähigeren Straßennetz in unserem Land bei.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbes­serung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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