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Magdeburg, den 08.12.2009

Teilentschuldungsprogramm für die Kommunen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 671/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 671/09 Magdeburg, den 8. Dezember 2009 Teilentschuldungsprogramm für die Kommunen Die Landesregierung hat sich heute mit der Konzeption für ein kommunales Teilentschuldungsprogramm befasst. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags wird ein Programm auf den Weg gebracht, das die Kommunen des Landes um einen Betrag von über 500 Mio. ¿ beim Schuldendienst entlastet. Damit will das Land die Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung unterstützen. Die Kreditmarktschulden der Kommunen beliefen sich am Ende des vergangenen Jahres auf 2,92 Mrd. ¿; dazu kamen Kassenkredite in Höhe von 969 Mio. ¿. Durch das geplante Programm soll die Kreditmarktverschuldung innerhalb von 15 Jahren um rund 1,3 Mrd. ¿ abgebaut werden. Die Verteilung der Mittel auf Landkreise, kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte erfolgt im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden, die bei den  konzeptionellen Überlegungen frühzeitig einbezogen wurden. Im Detail sieht das Programm vor, dass in den Jahren 2010 bis 2014 umzuschuldende Kapitalmarktkredite in Höhe von rund 1,3 Mrd. ¿ von der IB übernommen und fortgeführt werden. Dabei wird ein 30%iger Tilgungszuschuss sowie eine Zinsvergünstigung gewährt. Für das Teilentschuldungsprogramm werden in den Jahren 2012 bis 2024 Ausgaben aus dem Landeshaushalt in Höhe von rund 629 Mio. ¿ erforderlich sein. Die Haushaltskonsolidierung von Bund, Ländern und Gemeinden ist unter Wirkung einer Schuldenbremse innerhalb der Föderalismuskommission II für die nächsten 10 Jahre vereinbart worden. Sachsen-Anhalt stehen dafür finanzielle Mittel zur Verfügung. Begleitet wird dieser Prozess durch einen neu zu bildenden Stabilitätsrat. Als einziges Bundesland will Sachsen-Anhalt seine Haushaltskonsolidierung mit einer gelebten Konsolidierungspartnerschaft gegenüber den Kommunen verbinden. Neben einem konjunkturunabhängigen Finanzausgleichsgesetz soll auch die Teilentschuldung den Kommunen eine Konsolidierung ihrer Haushalte ermöglichen. Das Land und die Kommunen müssen bis 2019 auf eigenen wirtschaftlichen und finanzpolitischen Füßen stehen.  ¿Die von uns vorgesehene Konsolidierungspartnerschaft  beinhaltet aber auch Verpflichtungen. So erwarten wir, dass der umgeschuldete Restbetrag innerhalb von 10 Jahren getilgt wird, die gemeinsam vereinbarten Konsolidierungsziele eingehalten werden und grundsätzlich die Bereitschaft erklärt wird, keine neuen Kredite aufzunehmen. Jährlich ist darüber hinaus durch die Kommunen ein Fortschrittsbericht gegenüber dem Land zu erstellen¿, erklärte Finanzminister Bullerjahn zu den Rahmenbedingungen des Teilentschuldungsprogramms. Im Übrigen gilt: Werden die Konsolidierungsziele verfehlt, kann es zum Verlust der Zinsvergünstigung kommen. ¿Hohe Schulden von Kommunen verhindern notwendige Zukunftsinvestitionen. Mit dem Teilentschuldungsprogramm sorgen wir dafür, dass viele Kommunen in ihren Haushalten wieder mehr Luft bekommen¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann. ¿Das ist ein weiterer Beitrag zur Konsolidierungspartnerschaft von Land und Kommunen. Gleichzeitig müssen hochverschuldete Städte und Gemeinden durch konsequentes Sparen weiter zum Schuldenabbau beitragen.¿ Hövelmann erinnerte daran, dass die Kommunen mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz, das in dieser Woche im Landtag zur Beschlussfassung ansteht, gegenüber der geltenden Rechtslage insgesamt finanziell erheblich besser gestellt werden. Mit der Projektentwicklung und der Programmabwicklung in den nächsten Jahren ist, wie bei Start I, die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) beauftragt worden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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