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Magdeburg, den 10.12.2009

Innenministerium unterstützt Straßenbau im Landkreis-Anhalt Bitterfeld mit knapp 95.000 Euro

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 250/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 250/09 Magdeburg, den 10. Dezember 2009 Innenministerium unterstützt Straßenbau im Landkreis-Anhalt Bitterfeld mit knapp 95.000 Euro I nsgesamt 94.810 Euro wurden vom Innenministerium als aufzubringende Eigenanteile für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld bewilligt. Die Gemeinde Burgkemnitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld  erhält für die Ersatzbaumaßnahme Bahnübergang 28.560 Euro. Dem Landkreis selbst wurden für den Ausbau der Kreisstraße 1245, Ortslage Zerbst/Anhalt 66.250 Euro bewilligt. Bei den Zuwendungsbeträgen handelt es sich um den notwen­digen Eigenanteil, um weitere Finanzhilfen des Bundes in An­spruch nehmen zu können. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen Kommunen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, diesen Eigenanteil selbst aufzubringen, so dass die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist und ein Wegfall der Förderung droht. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Um den Ansprüchen der Einwohner und der Wirtschaftsunternehmen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld an eine ständig wachsende Mobilität gerecht zu werden, ist ein bedarfsgerechter Ausbau des Verkehrsnetzes von grundlegender Bedeutung. Hierzu tragen die beiden Bauvorhaben, die ohne die finanzielle Unterstützung des Landes nicht realisierbar wären, bei.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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