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Magdeburg, den 10.12.2009

Landeshauptstadt Magdeburg erhält über 430.000 Euro für Straßenausbaumaßnahmen

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 249/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 249/09 Magdeburg, den 10. Dezember 2009 Landeshauptstadt Magdeburg erhält über 430.000 Euro für Straßenausbaumaßnahmen Der Landeshauptstadt Magdeburg wurden durch das Innen­ministerium zur Aufbringung der Eigenanteile für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen insgesamt 435.019,39 Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) bereit gestellt. Die Zuweisungsbeträge sind für den vierspurigen Ausbau des Schleinufers zwischen Geißlerstraße und Kiek in de Köken (177.073,53 Euro), den Ausbau der Bundesstraße 1/Neuer Renneweg (165.842,15 Euro) und der Erneuerung der Klinkebrücke/Schönebecker Straße (92.103,71 Euro) bestimmt. Es handelt sich bei den Zuwendungsbeträgen, um den notwen­digen Eigenanteil, um weitere Finanzhilfen des Bundes in An­spruch nehmen zu können. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Landeshauptstadt Magdeburg ist mit den Schwerpunktbranchen Maschinen- und Anlagenbau, Umwelttechnologie und Kreislaufwirtschaft, Gesundheitswirtschaft sowie Logistik bereits ein attraktiver Wirtschaftsstandort im Land. Um auch zukünftig konkurrenz­fähig zu sein und neue Unternehmen für die Landhauptstadt zu gewinnen, ist der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur von entscheidender Bedeutung, denn die Leistungsfähigkeit der Verkehrsnetze ist ein wichtiges Kriterium der Standortauswahl. Indem das Land die Straßenausbauprojekte der Landes­hauptstadt finanziell unterstützt, investiert es zugleich in die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Stadt.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 FAG eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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