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Magdeburg, den 10.12.2009

Neuordnung der Justizvollzugsstruktur - Kolb: Gesetz wichtig und dringlich

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 106/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 106/09 Magdeburg, den 10. Dezember 2009 Neuordnung der Justizvollzugsstruktur - Kolb: Gesetz wichtig und dringlich Magdeburg (MJ). ¿Die neue Justizvollzugsstruktur in Sachsen-Anhalt muss kommen. Sie ist wichtig und dringlich. Denn nur so haben wir die Möglichkeit, das Gefängniswesen in Sachsen-Anhalt neu zu ordnen und zukunftsfähig zu gestalten¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb zum Gesetzentwurf zur Neugliederung des Justizvollzugsstruktur in Sachsen-Anhalt, der am heutigen Donnerstag, dem 10. Dezember 2009, von den Regierungsfraktionen in den Landtag eingebracht wird. Der Gesetzentwurf sieht nur noch vier Hauptstandorte für den Strafvollzug in Sachsen-Anhalt vor: die JVA Burg, die JVA Volkstedt mit der Außenstelle Naumburg, die JVA Halle als Zusammenschluss der bisherigen drei Standorte in der Saalestadt und die JVA Dessau-Roßlau mit Außenstellen in Magdeburg, Halberstadt und Stendal. Die Mitarbeiter der bisherigen JVA Magdeburg sollen der JVA Burg zugeordnet werden, um eine Vollbelegung der Anstalt mit Gefangenen zu ermöglichen. Die Jugendanstalt in Raßnitz und die Jugendarrestanstalt in Halle bleiben von der Neuordnung unberührt. Notwendig wird die Neuordnung, da der Justizvollzug in Sachsen-Anhalt derzeit sehr kleinteilig und in der Fläche weit verstreut ist. Einige Liegenschaften, die teilweise zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts errichtet wurden, haben einen hohen Sanierungsbedarf. Ausreichend Mittel werden angesichts der angespannten Haushaltslage in Sachsen-Anhalt dafür auf absehbare Zeit aber nicht zur Verfügung stehen. Zudem ist die Zahl der Gefangenen seit 2004 stetig zurückgegangen. So waren 2009 rund 700 Straftäter weniger inhaftiert als im Jahr 2003. Ministerin Kolb: ¿Eine Schwerpunktsetzung an einzelnen Standorten ist daher unausweichlich und eine künftige Konzentration auf vier Hauptstandorte nur folgerichtig. So bewahren wir uns ein Höchstmaß an Flexibilität, um das Personal dort einzusetzen, wo es gebraucht wird.¿ Verhinderung von Mobilfunk in Justizvollzugsanstalten Dem Landtag liegt heute außerdem ein Gesetz zur Verabschiedung vor, das den Einsatz von so genannten Handyblockern auf dem Gelände von Justizvollzugsanstalten (JVA) erlaubt. Mit dieser Technik kann unterbunden werden, dass im Bereich einer JVA weder Telefonate noch das Absenden von SMS per Mobiltelefon möglich sind. ¿Geplant ist es, diese Technik zunächst nur in der JVA Burg einzusetzen. Eine Ausweitung auf andere Anstalten ist langfristig überlegenswert¿, so Ministerin Kolb. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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