Über 140.000 Euro für Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Börde
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 247/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 247/09 Magdeburg, den 10. Dezember 2009 Über 140.000 Euro für Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Börde Das Innenministerium stellt insgesamt einen Betrag in Höhe von 140.960 Euro als aufzubringende Eigenanteile für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Börde zur Verfügung. Die Gemeinde Sülzetal im Landkreis Börde erhält 75.000 Euro für den Ausbau der Halberstädter Straße im Ortsteil Langenweddingen sowie 20.125 Euro für den Bau von Nebenanlagen der B 246a, Ortsdurchfahrt Bahrendorf. Dem Landkreis selbst wurden 45.835 Euro für den Ausbau der K 1149, Ortslage Emden bewilligt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Danach können Kommunen unter anderem finanzielle Unterstützung des Landes für den zu erbringenden Eigenanteil vom Bund geförderter Baumaßnahmen erhalten, wenn sie diesen nicht selbst erbringen können, so dass die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist . Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Gut ausgebaute Verkehrswege, insbesondere im ländlichen Raum, sind einerseits für die wirtschaftliche Entwicklung von enormer Bedeutung, andererseits verbessern sie die Verkehrssituation der hier lebenden Menschen. Insbesondere Kommunen, die ihren Haushalt konsolidieren müssen, könnten ohne die finanzielle Unterstützung des Landes derartige Straßenausbaumaßnahmen nicht in die Tat umsetzen. Deshalb wird die Landesregierung derartige Investitionen auch künftig möglich machen.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 FAG eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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