: 186
Magdeburg, den 11.12.2009

Bauminister Daehre: Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern -

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 186/09 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 186/09 Magdeburg, den 11. Dezember 2009 Bauminister Daehre: Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern - Zulassung von Bauprodukten wird genauer geregelt Bauherren und Eigentümer von Wohnungen müssen künftig Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg dienen, mit so genannten Rauchwarnmeldern ausstatten. Eine entsprechende Vorschrift enthält das heute vom Landtag verabschiedete Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung. ¿Damit soll die Entstehung von Bränden und Rauch möglichst früh erkannt werden, um den Menschen genügend Zeit zur Flucht, zur Brandmeldung und zur Brandbekämpfung zu geben¿, sagte Sachsen-Anhalts Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute am Rande der Landtagssitzung. Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen sei diese Verpflichtung mit Inkrafttreten der geänderten Bauordnung gültig. Für den übrigen Wohnungsbestand sehe das Gesetz eine Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern bis Ende 2015 vor. Nach Auskunft des Bauministers gehören ähnliche Regelungen in vielen anderen Bundesländern bereits zum Standard. Deutschlandweit würden jährlich mehr als 200.000 Brände registriert, erläuterte Daehre. Die Gefahr einer Vergiftung durch den hohen Kohlenmonoxidgehalt im Brandrauch sei bei Schlafenden besonders hoch. Vor allem kleinere Kinder seien oft nicht in der Lage, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. ¿Die Bauaufsichtsbehörden werden daher künftig bei der Erteilung von Baugenehmigungen prüfen, ob der Einbau von Rauchwarnmeldern vorgesehen ist¿, fügte er hinzu. Die neuen Bestimmungen treten am Tage nach Verkündung der Vorschrift im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Die entstehenden Kosten für Bauherrn sind im Verhältnis zu den Gesamtkosten bei Neubauten gering. Bei der Nachrüstung von Bestandswohnungen wird mit Kosten von rund fünf bis 25 Euro je Rauchmelder zuzüglich Montage gerechnet. Eine weitere Änderung der Bauordnung betrifft den Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten. Als Konsequenz aus den Beschwerdeverfahren der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland sollen die Voraussetzungen für die Zulassung von Bauprodukten im Einzelfall genauer und unmissverständlicher geregelt werden. Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Pressestelle
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-7504
Fax: (0391) 567-7509
Mail:
presse@mlv.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung