Innenminister Hövelmann zu Handlungskonzepten bei Amoklagen
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 251/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 251/09 Magdeburg, den 11. Dezember 2009 Sperrfrist: heute, 11.12.2009, 13.00 Uhr Innenminister Hövelmann zu Handlungskonzepten bei Amoklagen Der Landtag berät am heutigen Freitag über den Antrag der FDP-Fraktion zu Handlungskonzepten bei Amoklagen. In der Beratung erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Kaum etwas verstört und beunruhigt die Öffentlichkeit ¿ und seien wir ehrlich: auch uns alle ¿ so sehr wie Amokläufe oder die Drohungen von Trittbrettfahrern. Der jüngste Vorfall in Magdeburg reiht sich in diese Ereignisse ein. Vor diesem Hintergrund finde ich es nicht nur nachvollziehbar, sondern ausdrücklich sinnvoll, wenn auch für Sachsen-Anhalt hinterfragt wird, wie die betreffenden Stellen aufgestellt sind. Von grundsätzlicher Bedeutung ist, dass nur das Zusammenwirken von Polizei, Schulen und Ersthelfern Amoklagen verhindern kann. Unser Ziel muss es sein, potentielle Täter noch vor ihrer ersten Handlung von der Tat abzubringen. Die Polizei muss dabei ihre Erfahrung im Umgang mit solchen Vorkommnissen einbringen und selbstverständlich im Ernstfall schnell und wirkungsvoll tätig werden. Nach den Ereignissen in Erfurt aus dem Jahr 2002 ist das Thema ¿Bewältigung von Amoklagen¿ zu einem ständigen Bestandteil der Aus- und Fortbildung der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt geworden. Bereits seit 2003 hat das Ministerium des Innern eine Erlassregelung geschaffen, welche auch ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsprogramm enthält. Zunächst wurden 2003 alle 50 Trainer des Bereichs ¿Handlungsorientierte Fortbildung¿ als Multiplikatoren zum Thema ¿Bewältigung von Amoklagen¿ unterwiesen. Im Weiteren haben diese Bediensteten mit allen Beamtinnen und Beamten im polizeilichen Einzeldienst entsprechende Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt, die im Rahmen der monatlichen Schulungstage und während der Schulungen der Handlungsorientierten Fortbildung stattfanden. Auf diese Weise wurden seit 2003 ca. 4.600 Bedienstete unterwiesen. Um einen nachhaltigen Schulungszweck zu erreichen, haben Bediensteten mehrfach an diesen Schulungen teilgenommen. Diese Schulungsmaßnahmen werden stetig fortgesetzt. Darüber hinaus werden die Beamtinnen und Beamten im Rahmen des Studiums zum gehobenen Dienst an der Fachhochschule Polizei fächerübergreifend zum Umgang mit Amoklagen unterwiesen; für die Auszubildenden des mittleren Dienstes gilt das Gleiche. Die Fachhochschule Polizei hat zusammen mit den Praxisbehörden ein Schulungskonzept zur Bewältigung von Amoklagen entwickelt, welches neben einsatztaktischen Inhalten auch rechts- und sozialwissenschaftliche sowie kriminalistische Aspekte anspricht. Gemeinsam mit den Spezialeinheiten wurden polizeiliche Handlungsstandards entworfen, die als Checkliste im polizeilichen Einzeldienst sowohl für Weiterbildungszwecke als auch für den Ernstfall genutzt werden. Gemeinsam mit der Landesrettungsschule der DRK- und ASB- Landesverbände hat die Fachhochschule Polizei vor einiger Zeit eine gemeinsame Bildungsveranstaltung durchgeführt. Außerdem hat die Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Polizei Fortbildungsmaßnahmen für ihr Lehrpersonal durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird seit 2008 bei allen Fortbildungslehrgängen der Wehrleiter und Kreisbrandmeister auch das Thema ¿Bewältigung von Amoklagen¿ gelehrt. Ich will nun auf das Thema ¿Präventionsmaßnahmen¿ und auf den Aspekt der psychologischen Nachsorge für Schüler, Eltern und Lehrer zu sprechen kommen. Die Polizei hält engen Kontakt zu den Schulverwaltungsämtern und den schulpsychologischen Diensten. Es finden Seminare und Tagungen mit Schulleitern und Lehrern statt. Zudem wird die Polizei zu den Dienstbesprechungen der Schulleiter eingeladen. Bei diesem Informationsaustausch geht es um angepasste Verhaltensweisen des Schulpersonals, um Organisationsaspekte während eines Amokeinsatzes sowie um den Umgang mit Eltern und Schülern im Vorfeld eines Ereignisses. Mit Blick auf die erforderlichen Nachsorgemaßnahmen wird über die vorhandenen Kriseninterventionsteams informiert. Darüber hinaus existieren Checklisten mit polizeilichen Erstinformationen, die an den Schulen ausliegen. Es liegt aber auf der Hand, dass die Nachsorge bei solchen Amoklagen nicht originäre Aufgabe der Polizei sein kann. Deshalb liegt der Schwerpunkt des polizeilichen Handelns neben der Bewältigung der eigentlichen Einsatzlage auf der Beratung und Unterstützung der in erster Linie Verantwortlichen. Seitens des Kultusministeriums sind die Grundlagen der Prävention und Intervention bei Schadensereignissen und Bedrohungslagen in einem Runderlass aus dem Jahr 2007 geregelt, der in Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern entstanden ist. Bei allen Beteiligten ist in den letzten Jahren eine große Sensibilität für das Thema Amok entstanden. Dies hat auch der jüngste Vorfall gezeigt. Ausgangspunkt war ein wachsamer Bürger, der mit kritischem Blick durch das Leben gegangen ist und den kurzen Weg zur Polizei gefunden hat. Natürlich hat die Auswertung des Einsatzes gezeigt, dass es im Detail auch immer Möglichkeiten zur Verbesserung gibt. Diese wurden mit den beteiligten Polizeiführern und Organisationseinheiten der Polizei ausgewertet. So kann der gegenseitige Informationsfluss durchaus verbessert werden, um die Aufgabenerfüllung des jeweiligen Partners nicht zu erschweren. Die Schulen benötigen z. B. noch entsprechende Hinweise hinsichtlich der Räumung ihrer Objekte. Überdenkenswert ist aber auch die technische Ausstattung der Schulen mit Alarmierungssystemen, um ggf. mit Hilfe unterschiedlicher Signale geeignete Maßnahmen auslösen zu können. Denkbar wären u. a. die Signale ¿Einschluss im Klassenraum¿ oder ¿Räumung¿. Insgesamt haben die Verantwortlichen der Polizei sowie der beteiligten Schulleitungen sehr sensibel reagiert, um dem Vorfall zu begegnen. Spezielle gemeinsame Übungen von Polizei, Rettungsdiensten und Schulen hat es aus Anlass einer Amoklage an einer Schule noch nicht gegeben. Allerdings sind die wesentlichen Handlungsabläufe und Führungsaufgaben sowie einsatzvorbereitende Maßnahmen regelmäßiger Bestandteil des Übungsgeschehens. Hier werden zum Einen die Polizeidirektionen in eigener Zuständigkeit tätig. Zum Anderen gibt es aber auch ein reges Übungsgeschehen im ¿Brand- und Katastrophenschutz¿. Was die Abschreckung von Nachahmungstätern betrifft, ist es unsere Absicht, die vorhandenen rechtlichen Mittel konsequent auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, dass diese Täter unverzüglich ermittelt werden, um sie der unmittelbaren Strafverfolgung zuzuführen. Es gibt derzeit keinen speziellen Tatbestand in der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes, der auf Amoklagen ausgerichtet ist. Wir prüfen aber, ob das nicht eine sinnvolle Maßnahme ist. Derzeit wird so verfahren, dass die Kosten der Polizei im Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren geltend gemacht werden. Werden im Zusammenhang mit der Strafverfolgung auch noch andere Aufgaben wahrgenommen, so werden die dabei entstehenden Kosten gesondert geltend gemacht.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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