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Magdeburg, den 14.12.2009

(LG MD) Zwei sind einer zuviel - Konkurrenz zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 065/09 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 065/09 Magdeburg, den 14. Dezember 2009 (LG MD) Zwei sind einer zuviel - Konkurrenz zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion 9 O 1286/09 (347) ¿ 9. Zivilkammer als Gericht I. Instanz Die Entscheidung des Landgerichts ist nun rechtskräftig, dass bis auf weiteres zwei Caterer im Stadion ihren Geschäften nachgehen. Mit Urteil vom 23.09.2009 hat die 9. Zivilkammer ihre am 23.07.2009 erlassene einstweilige Verfügung bestätigt. Gegen dieses Urteil hatte die Stadion Magdeburg GmbH Berufung eingelegt, die nun zurückgezogen wurde. Damit ist es der Stadion Magdeburg GmbH & Co KG bis zu einer Entscheidung im Hauptprozess vor der Handelskammer des Landgerichts längstens jedoch bis zum regulären Vertragsende am 30.06.2010 untersagt, den alten Caterer (=Catering Company Magdeburg GmbH) darin zu hindern im Stadion seinen Geschäften nachzugehen. Erstmalig galt diese Anordnung für das Spiel am 25.07.2009. Für jeden Fall des Verstoßes gegen die gerichtliche Anordnung wurde den Beklagten Ordnungsgeld bis zu 250.000 ¿, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht. Hintergrund: Vor dem Landgericht geht es darum, wer die Zuschauer im Magdeburger Fußballstadion mit Speisen und Getränken versorgen darf. Die Klägerin, der alter Caterer, vertreten durch die Rechtsanwälte Weidinger und Richtscheid aus Leipzig hatte mit der vorherigen Verwaltung des Magdeburger Fußballstadions einen Catering-Vertrag. Dieser Vertrag wurde durch die neue Verwaltung des Stadions fristlos gekündigt und dem alten Caterer ein Hausverbot für das Stadiongelände erteilt. Um das Hausverbot geht es in diesem Prozess. Über die Wirksamkeit der Kündigung streiten die Parteien bereits vor der Kammer für Handelssachen. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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