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Magdeburg, den 15.12.2009

Landesregierung hebt Kommunal-Stellenobergrenzenverordnung auf / Innenminister Hövelmann: Ein Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 681/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 681/09 Magdeburg, den 15. Dezember 2009 Landesregierung hebt Kommunal-Stellenobergrenzenverordnung auf / Innenminister Hövelmann: Ein Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die seit 1992 geltende Kommunal-Stellenobergrenzenverordnung ersatzlos aufgehoben. ¿Damit leisten wir einen Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung¿, erläuterte Innenminister Holger Hövelmann. ¿Die Verordnung normierte ein von starren Einwohnerzahlen abhängiges System von Stellenobergrenzen. Nach der Kreisgebietsreform schaffen wir jetzt auch mit der Gemeindegebietsreform leistungsfähige Strukturen, die wir in solchen Fragen nicht zu gängeln brauchen. Deshalb kann die Verordnung ersatzlos wegfallen.¿ Landkreise, Städte und Gemeinden erhalten durch die Abschaffung der Verordnung eine größere Eigenverantwortung, neue Möglichkeiten der Personalwirtschaft und einen größeren Spielraum bei der Einrichtung von Planstellen. Die Festsetzung von Stellenobergrenzen durch das Land führte bislang zu einer Beschränkung der Personal- und Organisationshoheit der Kommunen. Hövelmann: ¿Die bisherigen Stellenobergrenzen, mit denen durch einen starren, pyramidenförmigen Stellenaufbau Personalaufbau und -struktur in den Kommunen exakt festgelegt wurden, sind heute nicht mehr sachgerecht.¿ Sie verhinderten die notwendige personelle Verschlankung der kommunalen Verwaltungen und könnten zu Nachteilen bei der Personalgewinnung führen. Die Aufhebung der Kommunal-Stellenobergrenzenverordnung, wie zuvor bereits in Sachsen und Thüringen erfolgt, entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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