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Magdeburg, den 15.12.2009

Nochmals über 200.000 Euro Unterstützung für Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Börde

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 253/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 253/09 Magdeburg, den 15. Dezember 2009 Nochmals über 200.000 Euro Unterstützung für Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Börde Insgesamt 205.598,42 Euro stellt das Innenministerium zur Finanzierung kommunaler Eigenanteile für vom Bund geförder­te Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Börde zur Verfügung. Die Gemeinde Sülzetal im Landkreis Börde erhält für den Aus­bau der Ortsverbindung zwischen Langenweddingen und Osterweddingen 50.701,75 Euro. Dem Landkreis selbst wurden 100.000 Euro für den Ausbau der K 1359 (Ortsdurchfahrt Beckendorf, Strecke Beckendorf bis Neindorf und Ortsdurch­fahrt Neindorf), 36.896,67 Euro für den Ausbau der K 1155 ¿ B1 (Eichenbarleben ¿ Ochtmersleben ¿ Groß Rodensleben) sowie 18.000 Euro für den Kreisverkehrsplatz Ackendorf im Zuge der K 1158 / L 44  bewilligt. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen Kommunen, die den notwendigen Eigenanteil geförderter Straßenbaumaßnah­men aus eigener Kraft finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Bereits im November und Dezember diesen Jahres hat das Innenministerium den Straßenbau im Landkreis Börde mit über 226.000 Euro finanziell unterstützt. Ich freue mich, mit weiteren Zuwendungs­beträgen den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Börde fördern zu können und damit letztendlich die gesamte Verkehrssituation im Land zu verbessern.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 FAG eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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