: 66
Magdeburg, den 29.12.2009

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgericht Magdeburg im Januar 2010 (Stand: 28.12.2009)

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 066/09 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 066/09 Magdeburg, den 29. Dezember 2009 (LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgericht Magdeburg im Januar 2010 (Stand: 28.12.2009) I. Zivilprozesse Schadenersatzklage der GERO AG gegen ehemaligen Vorstand 31 O 92/09 ¿ 1. Kammer für Handelssachen als Gericht I. Instanz Vor der 1. Handelskammer des Landgerichts Magdeburg klagt die GERO AG gegen ihren Ex-Vorstand Norbert D. auf Schadenersatz in Höhe von 100.000,00 ¿. Die GERO AG behauptet, dass der ehemalige Vorstand rechtswidrig eine unberechtigte Versorgungszusage an einen bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter in Höhe von 100.000,00 ¿ gemacht habe. Diesen Betrag fordert die GERO nunmehr als Schadenersatz von dem Ex-Vorstand. Nachdem in der mündlichen Verhandlung am 13 Oktober 2009 keine Einigung erzielt wurde, wird der Prozess am 19. Januar 2010 um 12.30 Uhr in Saal C 13 fortgesetzt. Zu diesem Termin hat das Gericht Zeugen geladen. Zwei sind einer zuviel ¿ Konkurrenz zweiter Caterer in Magdeburger Fußballstadion 31 O 134/09 ¿ 1. Kammer für Handelssachen als Gericht I. Instanz Vor der Handelskammer ist nun noch das Hauptsacheverfahren zwischen der Catering Company Magdeburg  und der Hochtief Facility Management GmbH anhängig. In diesem Verfahren geht es darum, ob die Hochtief Facility Management GmbH als vorherige Verwalterin des Magdeburger Fußballstadions dem alten Caterer den Vertrag fristlos kündigen durfte. Nach einer bereits mitgeteilten Entscheidung einer anderen Zivilkammer darf bis zu einer Entscheidung in diesem Verfahren vor der Handelskammer der alte Caterer noch im Stadion weiter arbeiten. Dies hat zur Folge, dass zurzeit zwei Caterer im Stadion die Besucher mit Speisen und Getränken versorgen. Der in diesem Verfahren zunächst angedachte Termin vom 19. Januar 2010 entfällt. Der Prozess wird zurzeit schriftlich fortgesetzt. Über eine etwaige Entscheidung bzw. weitere Termine werde ich die Medien unterrichten. II. Strafprozesse Drogenhandel und Straßenverkehrsgefährdung in Magdeburg 25 KLs 42/09 ¿ 5. Strafkammer 1 Angeklagter 7 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 05. Januar 2010, 9.00 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermine: 07. Januar 2010, 11.00 Uhr; 08. Januar 2010, 9.00 Uhr;                                    26. Januar 2010, 9.00 Uhr und 27. Januar 2010, 9.00 Uhr                             jeweils Saal C 12 Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft dem im Dezember 1976 geborenen Angeklagten Michael P. zunächst vor, in Magdeburg im Juni 2009 rund 25 kg Haschisch zu einem Preis von ca. 31.000,00 ¿ verkauft zu haben. Weiterhin soll sich der Angeklagte rund 45 g Amphetamin und 52 g Kokain verschafft haben. Weiterhin wird dem Angeklagten vorgeworfen, am 4. September 2009 auf der Flucht vor der Polizei, um seiner Festnahme zu entgehen, mehrere Kreuzungen bei rot befahren zu haben, wobei andere Pkw¿s stark abbremsen mussten, um Unfälle zu vermeiden. Am Universitätsplatz konnte der Angeklagte dann jedoch gestellt und verhaftet werden, so dass er sich seit diesem Tag in Untersuchungshaft befindet. Totschlag in Ilsenburg (21 Ks 14/09) ¿ 1. Strafkammer 1 Angeklagter 3  Sachverständige 15 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 5. Januar 2010, 9.30 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 8., 15., und 29. Januar 2010 jeweils 9.30 Uhr, Saal A 23. Dem im Juli 1965 geborenen Angeklagten Frank B. wird vorgeworfen, am 28. August 2009 in Ilsenburg einen anderen Mann erschlagen zu haben. Er befindet sich seit der Tatnacht in Untersuchungshaft.   Mord an einer Rentnerin in Magdeburg (22 Ks 13/09) ¿ 2. Strafkammer 1 Angeklagter 4 medizinische Sachverständige 31 Zeugen Prozessbeginn: Freitag, 8. Januar 2010, 9.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: Montag, 18. Januar 2010; Donnerstag, 21. Januar 2010;                               Montag, 25. Januar 2010; Donnerstag, 28. Januar 2010 und                               Freitag, 29. Januar 2010 jeweils 9.30 Uhr, Saal E 12. Dem im Mai 1990 geborenen Angeklagten Lars F. wird vorgeworfen, als Heranwachsender (zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahre alt) in der Nacht vom 25. zum 26. April 2009 in einer Gartenanlage in Magdeburg eine damals 74-jährige Rentnerin vergewaltigt und ermordet zu haben. Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren angegeben, sich an das Geschehen nicht mehr erinnern zu können. Er befindet sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft. Vortäuschen einer Straftat 26 Ns 113/09 ¿ 8. Strafkammer als Gericht II. Instanz 1 Angeklagter 3 Zeugen Prozesstag: Montag, 11. Januar 2010, 9.30 Uhr, Saal A 12 Am 16. Juli 2009 verurteilte das Amtsgericht Magdeburg den Angeklagten wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 11,00 ¿. Das Amtsgericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte am 9. November 2008 gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig angab, in der Straßenbahn beraubt worden zu sein. Tatsächlich ist es jedoch so gewesen, dass der Angeklagte die gegen ihn gerichtete Straftat nur deswegen erfunden hat, weil er bei einer Fahrscheinkontrolle seinen Fahrausweis nicht vorzeigen konnte. Der Angeklagte hoffte dadurch, wegen seiner Schwarzfahrt nicht belangt werden zu können. Mit der Verurteilung durch das Amtsgericht war der Angeklagte nicht einverstanden und hat hiergegen Berufung eingelegt, die nun verhandelt wird. Widerstand gegen Polizeibeamte in Schönebeck 28 Ns 148/09 8. Strafkammer als Gericht II. Instanz 1 Angeklagter 2 Zeugen Prozesstag: Mittwoch, 13. Januar 2010, 13.00 Uhr, Saal A 12 Am 24. September 2009 verurteilte das Amtsgericht Schönebeck den Angeklagten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten ohne Bewährung. Nach Überzeugung des Amtsgerichts befuhr der vorbestrafte Angeklagte am 20. Februar 2009 in den Abendstunden ohne Licht mit seinem Fahrrad den Fußweg. Als die Polizeibeamten den Angeklagten auf diesen Verkehrsverstoß ansprachen und ihn ermahnten, vom Fahrrad abzusteigen und dieses zu schieben, setzte er seine Fahrt unvermindert fort und fuhr auch in der Folgezeit entgegen der Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße. Auch weitere Aufforderungen der Polizei anzuhalten, reagierte der Angeklagte nicht und griff die Polizeibeamte körperlich an, als diese versuchten, ihn festzuhalten. Weiterhin beleidigte der Angeklagte die Beamten. Gegen die Verurteilung durch das Amtsgericht hat der Angeklagte Berufung eingelegt, die nun verhandelt wird. Straftaten eines ¿Juristen¿ 28 Ns 153/09 und 26 Ns 41/09  als Gericht II. Instanz 1 Angeklagter Prozesstage: Mittwoch, 13 Januar 2010, 9.00 Uhr, Saal A 12 (28 Ns 153/09) und Donnerstag, 14. Januar 2010, 11.00 Uhr, Saal A 12 sowie Dienstag, 26. Januar 2010, 9.00 Uhr (26 Ns 41/09) In dem am 13. Januar 2010 beginnenden Verfahren wurde dem Angeklagten Andy S. aus Magdeburg vorgeworfen, im Dezember 2008 und Januar 2009 jeweils unberechtigt über Notruf die Polizei alarmiert zu haben. Das Amtsgericht Magdeburg verurteilte ihn deswegen am 24. August 2009 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 20,00 ¿. Einem weiteren Verfahren, das am 14. Januar 2010 beginnt, liegt ein Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom 10. November 2008 zugrunde. Hier verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen Fälschung beweiserheblicher Daten in 15 Fällen, Diebstahl, Betrug in 2 Fällen und Vortäuschen einer Straftat zu einer Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu je 30,00 ¿. Hier wurde dem Angeklagten vorgeworfen in 15 Fällen bei Ebay unter falschen Personalien einer Frau Juliane F. Verkäufe abgewickelt zu haben. Weiterhin soll der Angeklagte Gesetzeswerke bestellt und gegenüber dem Verkäufer wahrheitswidrig behauptet haben, keine aktuelle, sondern alte Auflagen erhalten zu haben. Im Februar 2007 soll der Angeklagte in einer Strafanzeige wahrheitswidrig erklärt haben, ein Paket, das er über die Firma DHL versandt habe, sei verloren gegangen. Tatsächlich soll der Angeklagte das Paket überhaupt nicht abgeschickt haben. Im Juni 2007 soll er eine Umzugskiste mit Gläsern entwendet haben. Im Dezember 2007 soll er dann einen Strafgesetzbuchkommentar gegenüber dem Versender als durchfeuchtet reklamiert und den Kaufpreis nicht bezahlt haben, obwohl er tatsächlich das Buch unbeschädigt erhalten hatte. Steuerhinterziehung in Halberstadt 24 KLs 3/09 ¿ 4. (Wirtschafts-) Strafkammer 1 Angeklagter 10 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag 14. Januar 2010, 12.30 Uhr, Saal B 12 Fortsetzungstermine: 18., 22., 25., 26 Januar 2010, 15. Februar 2010,                             jeweils 9.00 Uhr, Saal B 12 Dem im November 1968 geborenen Angeklagten Mike B. wird vorgeworfen,  in den Jahren 2002 und 2003 als Mitinhaber eines Autohauses Steuern hinterzogen zu haben. Der Gesamtsteuerschaden soll über ½ Million Euro betragen. Räuberischer Diebstahl in Wernigerode 25 KLs 39/09 ¿ 5. Strafkammer 1 Angeklagter 1 psychiatrischer Sachverständiger 12 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 25. Januar 2010, 9.00 Uhr, Fortsetzungstermin: Freitag, 29. Januar 2010, 9.00 Uhr, jeweils Saal C 12 Dem im Juli 1979 geborenen Angeklagten Daniel W. wird vorgeworfen, am 20. Januar 2009 in Magdeburg zwei Ladendiebstähle begangen zu haben. Bei dem zweiten Ladendiebstahl soll er zudem den Verkäufer, der den Diebstahl bemerkt hatte, tätlich angegriffen haben. Für das Verfahren ist das Landgericht zuständig, da nicht auszuschließen ist, dass der Angeklagte wegen einer Gefährlichkeit für die Allgemeinheit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Bestechungsprozess gegen Ex-Landwirtschaftsminister wird erneut aufgerollt 26 Ns 85/09 ¿ 6. Strafkammer als Gericht II. Instanz 1 Angeklagter 3 Zeugen Prozesstag: Montag, 25. Januar 2010, 10.00 Uhr, Saal A 12 Am 4. Juni 2008 verurteilte das Amtsgericht Haldensleben (Zweigstelle Wolmirstedt) den Angeklagten wegen Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung. Das Landgericht Magdeburg (8. Strafkammer) bestätigte mit Urteil vom 19. November 2008 die amtsgerichtliche Entscheidung. Mit seiner Revision zum Oberlandesgericht Naumburg hatte der ehemalige Landwirtschaftsminister Helmut Rehhahn (geb. August 1947) Erfolg. Mit Beschuss vom 13. Mai 2009 (2 Ss 21/09) hob das Oberlandesgericht Naumburg die Verurteilung des Angeklagten durch das Landgericht Magdeburg auf. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe die Zeugin O. vor Beginn einer Bürgersprechstunde am 6. Dezember 2005 in deren Eigenschaft als ehrenamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Mahlwinkel aufgesucht und ihr als Interessensvertreter eines Tierzuchtbetriebes erklärt, deren Geschäftsführer böten ihr zweimal 10.000,00 ¿, damit sie die Frage der Ausübung des Vorkaufsrechts an einem bestimmten Grundstück erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderates bringe und der Gemeinderat hierüber neu entscheide. Das Geld sei für sie persönlich bestimmt. Das Oberlandesgericht vertrat hierzu die Auffassung, dass eine Bestechung aus Rechtsgründen schon deswegen nicht möglich ist, da nach der gesetzlichen Vorschrift des § 334 StGB  nur ein Amtsträger bestochen werden könne. Weiterhin müsse sich die Tat darauf richten, dass der Amtsträger pflichtwidrig eine dienstliche Handlung vornimmt. Die von der Zeugin geforderte Einberufung des Gemeinderats sei jedoch keine derartige dienstliche Handlung, da die Einberufung des Gemeinderats und die Festlegung der Tagesordnung durch die Bürgermeisterin nicht als Amtsträgerin, sondern als Mandatsträgerin vorgenommen werde und damit dem politischen und nicht den verwaltenden (= amtlichen) Bereich zuzuordnen ist. Ein Freispruch durch das Oberlandesgericht ist deswegen nicht erfolgt, da sich das Landgericht noch mit der Frage auseinandersetzen muss, ob die Stimme der Zeugin O. möglicherweise von dem Angeklagten gekauft werden sollte. Hierbei würde es sich dann um eine Abgeordnetenbestechung nach § 108 e StGB handeln. Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt 28 Ns 171/08 ¿ 8. Strafkammer als Gericht II. Instanz 1 Angeklagter Prozesstag: Dienstag, 26. Januar 2010, 13.00 Uhr, Saal A 12 Am 21. Oktober 2009 verurteilte das Amtsgericht Magdeburg den Angeklagten Andreas E. wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 9 Fällen zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 10,00 ¿. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Angeklagte in Wolmirstedt im Zeitraum März bis November 2009 in 9 Fällen als Inhaber eines Hotels in Colbitz die versicherten Anteile zur Gesamtsozialversicherung nicht an AOK Sachsen-Anhalt abgeführt. Mit der Verurteilung war der Angeklagte nicht einverstanden und hiergegen Berufung eingelegt. (Christian Löffler) Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung