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Magdeburg, den 30.12.2009

Urteile rund um den letzten Tag im Jahr: Wenn Justizia auf Silvester trifft

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 110/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 110/09 Magdeburg, den 30. Dezember 2009 Urteile rund um den letzten Tag im Jahr: Wenn Justizia auf Silvester trifft Magdeburg (MJ). Ein besinnlicher, ruhiger Jahresausklang ¿ nicht für Justizia! Der letzte Tag eines Jahres mit seinen Besonderheiten samt Feuerwerksknallerei und ablaufender Jahresfrist hat es aus rechtlicher Sicht durchaus in sich. Deutschlandweit müssen sich Gerichte immer wieder mit Streitigkeiten beschäftigen, die rund um den Silvestertag ausgebrochen sind. Zum Jahresende an dieser Stelle eine kleine, teils amüsante Auswahl: Vorsicht beim Tanz Wer Silvester eine heiße Sohle aufs Parkett legt, muss zu fortgeschrittener Stunde damit rechnen, dass ein anderer Tänzer im Übermut stürzen kann. Führt der Fehltritt zu einem Schaden, wird unter diesen Umständen nach Ansicht des Oberlandesgerichts Oldenburg kein Schadensersatz gewährt. (OLG Oldenburg, NJW-RR 1990, 1437) Abendgarderobe muss sein Die Bahn ist verpflichtet, vor Silvester noch nicht ausgeliefertes Gepäck umgehend zuzustellen. Schließlich muss die Erwartung des Inhabers, in gehobener Abendgarderobe bei der Silvestergala erscheinen zu können, voll befriedigt werden, meinte 2003 ein Richter am Amtsgericht Frankfurt/Main. (AG Frankfurt/Main, 2003 ¿ 29 C 646/02) Nachmittags ist es zu spät Makler und Notare mögen an Silvester mit ihren Klienten bis kurz vor Mitternacht im Büro sitzen, um in den letzten Stunden des Jahres noch Wichtiges zu beurkunden. Wird jedoch ein Brief am Silvesternachmittag einfach in den Hausbriefkasten eines Maklerbüros gesteckt, gilt dies als nicht mehr rechtzeitig zugestellt, urteilte im Jahr 2008 der Bundesgerichtshof. (BGH, NJW 2008, 843)    Kein unbemannter Flugkörper Wenn Silvester eine Feuerwerksrakete in einem Wohngebiet ¿abstürzt¿, so handelt es sich nach Ansicht des Amtsgerichts Neunkirchen nicht um den unglücklichen Flug eines unbemannten Flugkörpers und auch nicht um eine Elementargewalt. Schäden aufgrund dieser Ursachen sind nicht versicherbar. (AG Neunkirchen, 2003 ¿ 5 C 344/03) Angriff auf eine Telefonzelle Wird ein Feuerwerkskörper in Silvesterlaune in unmittelbarer Nähe einer benutzten Telefonzelle gezündet, gilt dies als ein vorsätzlicher, rechtswidriger und tätlicher Angriff im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes, lautete 1997 ein Urteil des Bundessozialgerichts. (BSG, 1997 ¿ 9 RVg 1/95)    Schuss mit Signalwirkung Keine Gewalttat liegt dagegen nach Meinung des Landessozialgerichts Niedersachsen vor, wenn in der Silvesternacht ein Schuss mit Signalmunition aus einer zulassungsfreien Signalpistole abgegeben wird. (LSG Niedersachsen, 1995 ¿ L 8 Vg 2/95) Auch Kleingedrucktes beachten Vor dem Abfeuern eine Silvesterrakete sollte möglichst gründlich die Gebrauchsanweisung gelesen und anschließend beachtet werden. Dann muss man auch nicht für Schäden haften, die eine verirrte Rakete anrichtet, befand 2006 das Oberlandesgericht Brandenburg. (OLG Brandenburg, 2006, 432) Tierische Angelegenheit Ob sich Pferde für ein Feuerwerk interessieren, darf bezweifelt werden. Die meisten Vierbeiner empfinden die Knallerei sicher als laute Bedrohung. Dennoch ist es nicht Aufgabe der Ordnungsbehörden, Pferde vor Silvesterknallerei zu schützen, so 2007 ein Urteil am Oberverwaltungsgericht Bremen. (OVG Bremen, NJW 2007, 939) Das Team des Referats Öffentlichkeitsarbeit im Justizministerium Sachsen-Anhalt hofft, dass Sie Silvester ohne eine Konfrontation mit Justizia genießen können. Wir wünschen Ihnen einen fröhlichen Jahreswechsel sowie Spaß, Kraft und Kreativität für die Aufgaben, die das Jahr 2010 für Sie und uns bereithält. Karola Waterstraat Anja Schrott Heinz Vormbrocke Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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