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Magdeburg, den 04.01.2010

Aujeszkysche Krankheit bei Jagdhund nachgewiesen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 002/10 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 002/10 Magdeburg, den 4. Januar 2010 Aujeszkysche Krankheit bei Jagdhund nachgewiesen Magdeburg. Am 29.12.2009 wurde bei einem Jagdhund im Landkreis Wittenberg die Aujeszkysche Krankheit (AK) amtlich festgestellt. Dies ist nach 1997 die erstmalige Feststellung dieser anzeigepflichtigen Tierseuche bei einem Haustier in Sachsen-Anhalt. Der Hund hatte bei einer Gemeinschaftsjagd Aufbruch von einem Wildschwein gefressen, erkrankte an typischen Symptomen und wurde am Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) in Stendal mit positivem Ergebnis auf AK untersucht. Die AK ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte, akute, fieberhafte Tierseuche, die vor allem bei Schweinen (Hauptwirt) vorkommt. Bei anderen Tierarten (Wiederkäuer, Hund, Katze, andere Fleischfresser) verläuft diese Infektion des Zentralnervensystems immer tödlich (Endwirte); sie scheiden das Virus nicht aus und verbreiten die Krankheit nicht weiter. Das Virus (Herpesvirus) kann abhängig von der Temperatur längere Zeit in Fleisch, Urin, Mist, Boden überleben. Deshalb sollte rohes Schweinefleisch auf keinen Fall an Hunde und Katzen verfüttert werden. Sachsen-Anhalt wurde 1996 als AK-frei anerkannt. Die AK-Freiheit bietet nicht nur den Schweinehaltern, sondern auch der mit der Schweineproduktion assoziierten Ernährungswirtschaft des Landes Wettbewerbsvorteile im innergemeinschaftlichen und Drittlandhandel. Die Aufrechterhaltung des Status wird durch ständige Untersuchungen von Blutproben im Hausschweine- und Schwarzwildbestand nachgewiesen. In den vergangenen Jahren wurden durch serologische Untersuchungen bei Wildschweinen immer wieder Antikörper gegen das Aujeszky-Virus nachgewiesen. Die Nachweise erfolgten vor allem in den östlichen Landkreisen Sachsen-Anhalts; in den angrenzenden Regionen der Bundesländer Brandenburg und Sachsen ist die Situation vergleichbar. Eine Übertragung des Wildschweintyps auf Hausschweine kann nicht völlig ausgeschlossen werden. Deshalb ist die wirksame tierhygienische Abschottung der Hausschweinebestände (insbesondere, wenn Schweinehalter gleichzeitig Jäger sind) auch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Status AK-freie Region für Deutschland unerlässlich. Da auch Hunde und Katzen für das AK-Virus empfänglich sind und besonders Jagdhunde einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sollte eine Verfütterung von rohem (Wild)Schweinefleisch unbedingt vermieden und krankheitsverdächtige Tiere den Tierarzt vorgestellt werden. Infizierte Katzen und Hunde reagieren nach einer Inkubationszeit von 2-9 Tagen mit Wesensveränderungen, Schluckbeschwerden, Lähmungen der Kopfmuskulatur und Tobsuchtsanfällen. Die Tiere leiden an heftigem Juckreiz. Gegen die AK gibt es keinen Impfstoff. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de

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