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Halle (Saale), den 15.01.2010

(AG HAL) Auswahl aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Zeit vom 18.01.2010 bis 22.01.2010

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 001/10 Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 001/10 Halle, den 15. Januar 2010 (AG HAL) Auswahl aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Zeit vom 18.01.2010 bis 22.01.2010 Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum wegen ... Zusammengefasster Sachverhalt laut Anklage 360 Ls 281 Js 34832/08, 19.01.2010, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.030 Gewerbsmäßigen Betruges in 16 Fällen, Tatzeit: 24.07.2008 bis 28.02.2009 Dem im Jahre 1977 geborenen Hallenser wird Betrug unter Nutzung der Internet Verkaufsplattform ¿ebay¿ vorgeworfen. Unter verschiedenen Firmennamen soll er in acht Fällen teilweise bis zu 20 Navigationsgeräte (insgesamt für ca. 6000,- Euro), in drei Fällen Reifenauswuchtgeräte (insgesamt für ca. 3800,- Euro), in drei Fällen Motorräder (insgesamt für ca. 3300,- Euro) und in jeweils einem Fall ein Quad ( 2200,- Euro) und eine Arbeitsbühne (3200,- Euro)verkauft haben, ohne zur Lieferung willens und in der Lage zu sein. Die eingezahlten Gelder der Käufer habe er für sich verwendet, um damit seinen Lebensunterhalt dauerhaft zu finanzieren. Gewerbsmäßiger Betrug wird gemäß §§ 263 Absatz 3 StGB mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft. Im Falle eines Schuldspruchs wäre für jede einzelne nachgewiesene Handlung eine Einzelstrafe in diesem Strafrahmen festzusetzen. Das Gericht hätte anschließend eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden, die angesichts der Strafgewalt des Amtsgerichts maximal vier Jahre Freiheitsstrafe betragen kann. Der Angeklagte stand zu den genannten Tatzeiten unter Bewährung, unter anderem wegen einschlägiger Delikte. Ihm droht deshalb im Falle des Schuldspruchs auch ein Bewährungswiderruf und die Vollstreckung einer weiteren Freiheitsstrafe von ein Jahr und zwei Monaten. 322 Ds 285 Js 117/08, 19.01.2010, 10:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020 Unterschlagung in 124 Fällen, Tatzeitraum: 28.01.2006 bis 26.07.2007 Die ebenfalls 1977 geborene Leipzigerin soll als Tageskassiererin im Freizeitbad ¿Maya Mare¿ in Halle ohne sachlichen Grund Buchungen im Wert zwischen ca. 30,- Euro und ca. 60,- Euro storniert und anschließend entsprechende Bargeldbeträge aus der Kasse entnommen haben, um das Geld für sich zu behalten. Insgesamt habe sie einen Betrag von 4705.50 Euro erlangt. Unterschlagung wird gemäß § 246 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Im Falle eines Schuldspruchs wäre für jede einzelne nachgewiesene Handlung eine Einzelstrafe in diesem Strafrahmen festzusetzen. Das Gericht hätte anschließend eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden, die angesichts der Strafgewalt des Amtsgerichts maximal vier Jahre Freiheitsstrafe betragen kann. 350 Ls 606 Js 25866/09, 19.01.2010, 13:00 Uhr, Jugendschöffengericht, Saal: 2.034 versuchte räuberische Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und anderes Der zur Tatzeit 19 jährige Hallenser soll am 15.08.2009 gegen 06.40 Uhr nach dem Eintreten der Wohnungstür in die Wohnung eines Nachbarn eingedrungen sein und von ihm 200,- Euro gefordert haben. Nach Verweigerung der Zahlung habe der Angeklagte den Geschädigten mit der Faust geschlagen und habe die Wohnung unter Mitnahme des Schlüssels verlassen, um dann zurück zu kehren und die Wohnungstür auszuhängen und diese nach dem Geschädigten zu werfen. Mit einem Schraubendreher habe er den Geschädigten zweimal in den Unterschenkel gestochen und ihm mit einem Wecker auf den Kopf geschlagen. Außerdem habe er den Geschädigten gewürgt, ihm in den Finger gebissen und mit der Faust mehrfach ins Gesicht geschlagen. Beim Verlassen der Wohnung habe er dem Geschädigten weiter Gewalt angedroht, falls er die Tat anzeigen sollte. Bei der Festnahme durch Polizeibeamte habe der Angeklagte schließlich Widerstand geleistet. Das Gericht wird prüfen, ob bei dem Angeklagten noch das Jugendstrafrecht Anwendung findet oder bereits das allgemeine Strafrecht für Erwachsene. Im letzten Falle droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Bei Anwendung von Jugendstrafrecht kommt eine Jugendstrafe bis zu fünf Jahren in Betracht. 361 Ls 375 Js 27859/07, 21.01.2010, 08:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.019, Diebstahls, Betruges, Urkundenfälschung, Unterschlagung, insgesamt 23 Fälle, Der jetzt 41-jährige gebürtige Wittenberger soll nach seiner Haftentlassung am24.05.2007 von einem Bekannten in dessen Wohnung in Ostrau aufgenommen worden sein. Am 05.06.2007 habe er zwei Pakete eines Versandhandels mit Bekleidungstücken im Wert von 123,20 Euro für den Wohnungsinhaber in Empfang genommen, diese aber für sich behalten und nicht an den Berechtigten weiter gegeben. Ferner habe er mit der EC-Karte des Bekannten in zwei Fällen jeweils 300,- Euro aus Geldautomaten erlangt, ohne dazu beauftragt oder sonst berechtigt gewesen zu sein, Mit dieser EC-Karte habe er bis September 2007 in verschiedenen Geschäften in unterschiedlichen Städten Waren des täglichen Bedarfs zu Lasten des Kontos des Berechtigten eingekauft, wobei er Lastschriftbelege jeweils mit dem Namen des Berechtigten unterschrieben habe. Am 15.02.2008 habe er einen PKW BMW zum Preis von 1.400,- Euro gekauft, ohne bezahlen zu können oder zu wollen. Mit dem PKW habe er sich sogleich abgesetzt. Am 01.03.2008 habe er aus einer Handtasche eine EC-Karte entwendet und anschließend zwei Einkäufe mit der Karte getätigt. Am 08.03.2008 habe er an einer Tankstelle das o.g. Fahrzeug betankt und sei ohne Bezahlung davon gefahren. Schließlich habe er sich am 09.05.2008 ein Zimmer in einer Pension in Halle gemietet und am 12.05.2008 die Pension ohne Zahlung der Rechnung in Höhe von 117,- Euro verlassen. Im Falle eines Schuldspruchs wäre für jede einzelne nachgewiesene Handlung eine Einzelstrafe in dem Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren festzusetzen. Das Gericht hätte anschließend eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden, die angesichts der Strafgewalt des Amtsgerichts maximal vier Jahre Freiheitsstrafe betragen kann. Budtke Impressum: Amtsgericht Halle (Saale) Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 2205321 Fax: (0345) 2205586 Mail: pressestelle@ag-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

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