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Dessau-Roßlau, den 21.01.2010

(LverfG LSA) Verkündungstermine des Landesverfassungsgerichts am 2. Februar 2010, Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/10 Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/10 Dessau-Roßlau, den 21. Januar 2010 (LverfG LSA) Verkündungstermine des Landesverfassungsgerichts am 2. Februar 2010, Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau Aktenzeichen: LVG 9/08                        LVG 10/09 1. Um 10.00 Uhr wird das Landesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Gemeinde Sössen (Burgenlandkreis) gegen § 19a des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verkünden (Aktenzeichen: LVG 9/08). Die zuletzt mit Gesetz vom 20. März 2007 geänderte Vorschrift sieht vor, dass kreisangehörige Gemeinden, deren Steuerkraftmesszahl die Bedarfsmesszahl um mehr als 50% übersteigt, 30% des über diesem Grenzwert liegenden Betrages als Finanzausgleichsumlage abzuführen haben. Die Verpflichtung entfällt nur dann, wenn sie zu einer unangemessenen Veränderung der Finanzkraft einer Gemeinde führt. Die Umlage wird dem Ausgleichsstock zugeführt, aus dem Gemeinden zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Zuweisungen erhalten können. Die Beschwerdeführerin sieht sich hierdurch in ihrer kommunalen Selbstverwaltungsgarantie verletzt. Die Regelung führe dazu, dass sie im Wege der Umlage mehr abzuführen habe, als sie an Steuereinnahmen erziele. Bereits mit Urteil vom 13. Juni 2006 (LVG 7/05) hat das Landesverfassungsgericht die ursprüngliche Fassung des § 19a des Finanzausgleichsgesetzes für mit der Verfassung unvereinbar erklärt, weil sie keine Einzelfallregelung zur Vermeidung von Härtefällen enthalte. Die mündliche Verhandlung hat am 25. November 2009 stattgefunden. 2. Um 11.00 Uhr wird die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde eines Wohnungsvermietungsunternehmens aus Zielitz (Bördekreis) gegen § 6c des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verkündet (Aktenzeichen: LVG 10/09). Die mit Gesetz vom 17. Dezember 2008 neu gefasste Vorschrift betrifft die Erhebung von Ausbaubeiträgen von Anliegern. Sie sieht vor, dass übergroße Grundstücke mit nicht mehr als fünf Wohneinheiten nur begrenzt heranzuziehen sind. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin eines vermieteten Wohngrundstücks mit mehr als fünf Wohneinheiten, für das die gesetzliche Einschränkung nicht gilt. Sie erblickt hierin eine Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgebotes. Auch bei weniger als fünf Wohneinheiten könne eine kommerzielle Nutzung erfolgen. Eine Differenzierung bei der Heranziehung zu Ausbaubeiträgen allein nach der Zahl der Wohnungen führe deshalb zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung. Die mündliche Verhandlung hat ebenfalls am 25. November 2009 stattgefunden. Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube (0340/202-1445) Impressum: Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 15 60 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de

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