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Magdeburg, den 26.01.2010

Landesanstalt für Altlastenfreistellung feiert Geburtstag / Fast eine Milliarde Euro in Altlastensanierung geflossen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 049/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 049/10 Magdeburg, den 26. Januar 2010 Landesanstalt für Altlastenfreistellung feiert Geburtstag / Fast eine Milliarde Euro in Altlastensanierung geflossen Die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) des Landes Sachsen-Anhalt hat in den vergangenen zehn Jahren rund 950 Millionen Euro für die Altlastensanierung ausgegeben. Dabei handelt es sich um ca. 70 Prozent Bundes- und ca. 30 Prozent Landesmittel. Bis Ende des vergangenen Jahres wurden 1015 Freistellungen erteilt, informierte Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens heute das Kabinett (Freistellungen siehe Hintergrund). Aeikens würdigte die Arbeit der am 1. Januar 2000 gegründeten Landesanstalt: ¿Kein ostdeutsches Bundesland war wie Sachsen-Anhalt von Altlasten betroffen. Dass sich heute auf einst ökologisch kaputten Standorten wie Bitterfeld, Leuna, Zeitz oder den Flächen der ehemaligen Buna-Werke wieder zahlreiche und namhafte Unternehmen mit modernsten Anlagen ansiedeln, ist zu einem großen Teil der Arbeit der Landesanstalt für Altlastenfreistellung und ihrer Partner-Unternehmen zu verdanken.¿ Ohne die so genannte Altlastenfreistellung und die auf ihrer Grundlage durch die Landesanstalt durchgeführten Sanierungsmaßnahmen hätten viele Unternehmen die historischen Standorte gemieden und wären, wenn sie überhaupt den Weg nach Sachsen-Anhalt gefunden hätten, auf die ¿grüne Wiese¿ ausgewichen, betonte Aeikens. So aber seien Tausende neue Arbeitsplätze entstanden. Allein die Unternehmen im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen beschäftigten über 11.000 Mitarbeiter. Mehr als 10.000 Beschäftigte seien es am Chemiestandort in Leuna. Die Landesanstalt für Altlastenfreistellung wurde im Jahre 2000 ins Leben gerufen, um die Beseitigung von Boden- und Grundwasserschäden auf Altstandorten in Sachsen-Anhalt zu beschleunigen und dadurch die Entwicklung der Wirtschaft bei der Ansiedlung zu unterstützen. Schon seit der Wiedervereinigung gibt es in Sachsen-Anhalt wie in den übrigen neuen Bundesländern die Möglichkeit, dass Eigentümer oder Besitzer von gewerblich genutzten Grundstücken beantragen können, ihnen die Kosten für die Beseitigung von Boden- und Grundwasserschäden zu erstatten. Anfangs wurden die Aufgaben noch von den Regierungspräsidien wahrgenommen. Mit der Landesanstalt für Altlastenfreistellung wurde eine spezialisierte Einrichtung geschaffen, um die mit der schwierigen Aufgabe der Altlastensanierung verbundenen komplexen Aufgaben zu bündeln und so Investoren zielgerichtet zu unterstützen. Zu den wichtigsten Projekten der LAF gehören die sieben ökologischen Großprojekte: Bitterfeld-Wolfen, Buna, Leuna, Zeitz, Mansfelder Land, Magdeburg-Rothensee, Erdgasfelder-Altmark. Anlässlich ihres 10jährigen Bestehens lädt die LAF Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Verwaltung zu einer Veranstaltung am 28. Januar, 10 Uhr, in das Gesellschaftshaus Magdeburg ein. Hintergrund: Die Landesanstalt für Altlastenfreistellung ist die zentrale Einrichtung zur Bearbeitung und Koordinierung aller Aufgaben im Zusammenhang mit der freistellungsfinanzierten Altlastenfreistellung. Ziel der zum 01.1.2000 gegründeten LAF ist die kostengünstige, schnelle und investitionsfördernde Erledigung notwendiger Boden- und Grundwassersanierungsmaßnahmen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Land die LAF mit der Planung, Steuerung und Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen und nach Inkrafttreten des Bodenschutz-Ausführungsgesetzes 2002 auch mit den Aufgaben der Bodenschutzbehörde für die ökologischen Großprojekte und einige komplizierte andere Fälle betraut. Die Industrie- und Gewerbestandorte in den neuen Bundesländern wiesen zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung vielfach massive Kontaminationen auf. Für potenzielle Investoren stellte dies einen erheblichen Risikofaktor dar. Um dieses Privatisierungshemmnis zu beseitigen und Sanierungen in Gang zu setzen, wurde im Juni 1990 von der DDR das Umweltrahmengesetz erlassen. Dessen sog. Freistellungsregelung eröffnet Investoren und Eigentümern von kontaminierten Grundstücken die Möglichkeit, sich von den Risiken vor dem 01.07.1990 verursachter Altlasten "freistellen" zu lassen. Dies bedeutet, dass im Falle einer Freistellung das jeweilige Bundesland die finanziellen Lasten aller notwendigen Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen auf den Grundstücken des freigestellten Unternehmens ganz oder teilweise trägt. Die Kosten der Altlastenfreistellung werden seit 1992 auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Land geteilt. Die aus dem Verwaltungsabkommen resultierenden Finanzierungsverpflichtungen des Bundes gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt wurden später mit dem im Herbst 2001 abgeschlossenen. "Generalvertrag" pauschal abgegolten. Damit ging die alleinige Verantwortung für die Altlastenfinanzierung auf das Land über. Die Gelder des Generalvertrages werden heute über ein Sondervermögen bewirtschaftet. Industriell oder gewerblich genutzte Altstandorte bieten häufig Standortvorteile. Durch Investitionen auf einem Altstandort und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind in vielen Fällen die Voraussetzung für die Altlastenfreistellung erfüllt. Bereits mit der Beantragung der Freistellung werden Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung sorgfältig mit dem Investor besprochen und der Ablauf grob festgelegt. Anschließend wird die Sanierung in ihren einzelnen Schritten gemeinsam im Projekt vorbereitet und umgesetzt; die LAF koordiniert und begleitet hierbei die an der Sanierung beteiligten Stellen. Für jeden Standort werden mit dem Investor (Freigestellten) einzelfallbezogene Sanierungskonzepte und Planungen entwickelt. Zur Erledigung ihrer Aufgaben ist die LAF in fünf Teams organisiert: Drei Projektteams sind für das Projekt- und Freistellungsmanagement zuständig, ein Fachteam bearbeitet rechtliche Fragen inkl. der Entscheidungen über Freistellungs­anträge, ein Fachteam kümmert sich um die kaufmännisch-finanziellen Belange. Derzeit beschäftigt die LAF 26 Mitarbeiter, die rd. 190 Projekte betreuen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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