(OLG NMB) Genweizen-Fall
Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 002/10 Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 002/10 Naumburg, den 26. Januar 2010 (OLG NMB) Genweizen-Fall 9 U 116/09 ¿ 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg als Gericht II. Instanz 11 O 2106/08 ¿ 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg als Gericht I. Instanz Am 04. Mai 2010, 13:00 Uhr, wird im Saal 400 des Oberlandesgerichts Naumburg über die Berufungen im Genweizen-Fall verhandelt. Sechs Genweizen-Gegner sollen ein Feld mit gentechnisch verändertem Weizen zerstört und dabei einen Schaden in Höhe von mehr als 245.000 ¿ verursacht haben. Mit einem Grund- und Teilurteil vom 11. Juni 2009 hat das Landgericht Magdeburg entschieden, dass sie grundsätzlich schadenersatzpflichtig sind. In Höhe von rund 141.000 ¿ wurde die Schadenersatzklage des Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben (Salzlandkreis) bereits abgewiesen. Insoweit sei der Schaden nicht nachvollziehbar. Gegen das Urteil haben sowohl das Leibnizinstitut als auch die 6 Beklagten Berufung eingelegt. Über die Berufungen wird nun am 04. Mai 2010 mündlich verhandelt. Zusatzinformationen: Teilurteil: Gemäß § 301 ZPO hat das Gericht, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder nur ein Teil eines Anspruchs zur Endentscheidung reif ist, die Entscheidung durch Teilurteil zu erlassen. Über einen Teil eines einheitlichen Anspruchs, der nach Grund und Höhe streitig ist, kann durch Teilurteil nur entschieden werden, wenn zugleich ein Grundurteil ergeht. Zwischenurteil über den Grund: Gemäß § 304 ZPO kann das Gericht über den Grund vorab entscheiden, wenn ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig ist. Das Urteil ist in Betreff der Rechtsmittel als Endurteil anzusehen; das Gericht kann jedoch, wenn der Anspruch für begründet erklärt ist, auf Antrag anordnen, dass über den Betrag zu verhandeln sei. gez. Wolter, Pressesprecherin Impressum: Oberlandesgericht Naumburg Pressestelle Domplatz 10 06618 Naumburg Tel: (03445) 28 23 23 Fax: (03445) 28 20 00 Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de
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