: 61
Magdeburg, den 02.02.2010

Innenminister Hövelmann: Gemeindegebietsreform geht in die Zielgerade / Kabinett berät abschließend über gesetzliche Zuordnungsvorschläge

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 061/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 061/10 Magdeburg, den 2. Februar 2010 Innenminister Hövelmann: Gemeindegebietsreform geht in die Zielgerade / Kabinett berät abschließend über gesetzliche Zuordnungsvorschläge Die Landesregierung hat heute abschließend über zwölf Gesetzesvorhaben zur Gemeindegebietsreform beraten. Das Zweite Begleitgesetz und elf Einzelgesetze für alle Landkreise mit Zuordnungsvorschlägen für die Gemeinden, die sich noch nicht an freiwilligen Lösungen beteiligt haben, werden jetzt dem Landtag zugeleitet. Bereits im Vorfeld hatten Vertreter der Koalitionsparteien, die an der Erarbeitung der Entwürfe beteiligt waren, ihr Interesse an einer zügigen Beratung und Verabschiedung im Landtag signalisiert. ¿Die Gemeindegebietsreform geht mit den Gesetzesvorschlägen an den Landtag jetzt in die Zielgerade¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann. ¿Die Teilnahme an der freiwilligen Phase hat unsere Erwartungen bei weitem übertroffen. Dennoch müssen für die Regionen, in denen keine freiwillige Lösung zustande kam, Entscheidungen durch den Gesetzgeber getroffen werden. Diese Entscheidungen haben wir sorgsam vorbereitet.¿ Stärkung der Ortschaften Mit dem Entwurf des Zweiten Begleitgesetzes soll die Stellung der Ortschaften in den Einheitsgemeinden weiter gestärkt werden. Unabhängig davon, ob die Ortschaftsverfassung in der freiwilligen oder gesetzlichen Phase eingeführt wurde, ist vorgesehen:  Für die erste Wahlperiode nach einer Gebietsänderung erhalten Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher das Recht, mit aufschiebender Wirkung zu verlangen, dass der Gemeinderat erneut über eine wichtige Angelegenheit beschließt, die ihre Ortschaft betrifft.  Ortschaftsräte können in ihren Sitzungen Einwohnerfragestunden durchführen. Für die gesetzliche Phase wird folgende Regelung eingeführt:  Wo nach Eingemeindung in eine Einheitsgemeinde kein neuer Gemeinderat gewählt wird, wird für den Rest der laufenden Wahlperiode die Ortschaftsverfassung eingeführt. Dazu werden Ortschaftsräte für die eingemeindeten Orte neu gewählt, die Vorschlagsrecht haben und in allen wichtigen Angelegenheiten gehört werden müssen, die die Ortschaft betreffen. Damit werden per Gesetz Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger der eingemeindeten Gemeinden sichergestellt. Die Einführung der Ortschaftsverfassung kommt nach bisheriger Rechtslage nur auf Beschluss des Gemeinderates ¿ entweder der Einheitsgemeinde oder des zur Eingemeindung vorgesehenen Ortes ¿ zustande. Hövelmann: ¿Die aktive Mitwirkung auf örtlicher Ebene ist ein wichtiger Beitrag dafür, dass Einheitsgemeinden von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen werden und dass der Interessenausgleich zwischen den beteiligten Orten funktioniert.¿ Wahlen Durch die Gesetzentwürfe sollen fünf Einheitsgemeinden neu gegründet werden, sodass Neuwahlen des Stadtrates und des Bürgermeisters erforderlich sind. Das betrifft die Städte Oranienbaum-Wörlitz, Zahna-Elster (beide Landkreis Wittenberg), Löbejün-Wettin (Saalekreis), Tangerhütte (Landkreis Stendal) und Teuchern (Burgenlandkreis). In vier Einzelfällen ist nach den geplanten gesetzlichen Eingemeindungen die Neuwahl des Stadt- oder Gemeinderates vorgesehen. Das betrifft die Städte Annaburg, Gräfenhainichen (beide Landkreis Wittenberg) und Hansestadt Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) sowie die Gemeinde Rochau in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck (Landkreis Stendal). Gesetzliche Zuordnungen Anstelle von 1.036 Gemeinden zu Beginn der Reform gibt es nach den freiwilligen Vereinbarungen jetzt noch 365 Gemeinden. Für 151 davon hat die Regierung heute Zuordnungsvorschläge verabschiedet, die zum größten Teil mit Inkrafttreten des Gesetzes, zum kleineren Teil zum 1. Januar 2011 wirksam werden sollen. Wenn die Vorschläge wie geplant umgesetzt werden, wird es zu diesem Datum in Sachsen-Anhalt noch 219 Gemeinden geben, davon 104 Einheitsgemeinden und 18 Verbandsgemeinden mit insgesamt 115 Mitgliedsgemeinden. Für die heutige Beratung im Kabinett wurden die Ergebnisse der Bürgeranhörungen in den betroffenen Gemeinden sowie der Anhörungen von Gemeinden, Landkreisen und Verbänden ausgewertet. Einzelne Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen können Sie der Anlage entnehmen. Der Landtag wird die betroffenen Gemeinden erneut anhören. Übersicht der Zuordnungsvorschläge: Altmarkkreis Salzwedel: Eingemeindung von Fleetmark, Mechau, Rademin und Vissum in die Einheitsgemeinde Stadt Arendsee *) Eingemeindung von Mehmke in den Flecken Diesdorf ( Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf ) Eingemeindung von Breitenfeld, Dannefeld, Estedt, Hottendorf, Jävenitz, Jeggau, Jerchel, Kassieck, Köckte, Letzlingen, Lindstedt, Mieste, Miesterhorst, Peckfitz, Sachau, Seethen, Sichau und Solpke in die Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen *) Eingemeindung von Steinitz und Wieblitz-Eversdorf in die Einheitsgemeinde Hansestadt Salzwedel *) Eingemeindung von Badel, Jeggeleben und Zethlingen in die Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde) *) Anhalt-Bitterfeld: Eingemeindung der Stadt Gröbzig sowie der Gemeinden Görzig und Piethen in die Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt Börde: Eingemeindung von Bornstedt und Rottmersleben in die Einheitsgemeinde Hohe Börde Eingemeindung von Drackenstedt, Druxberge und Ovelgünne in die Gemeinde Eilsleben ( Verbandsgemeinde Obere Aller ) Eingemeindung von Everingen in die Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Oschersleben (Bode) durch Eingemeindung der Stadt Hadmersleben in die Stadt Oschersleben (Bode) Eingemeindung von Klein Wanzleben in die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde Burgenlandkreis: Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Lützen durch Eingemeindung von Dehlitz (Saale), Sössen und Zorbau in die Stadt Lützen *) Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern aus der Stadt Teuchern und den Gemeinden Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz und Trebnitz *) Eingemeindung von Reinsdorf in die Stadt Nebra (Unstrut) ( Verbandsgemeinde Unstruttal ) Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Weißenfels durch Eingemeindung von Burgwerben, Großkorbetha, Leißling, Reichardtswerben, Schkortleben, Storkau, Tagewerben und Wengelsdorf in die Stadt Weißenfels Harz: Eingemeindung von Neudorf in die Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode Eingemeindung von Allrode in die Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken Eingemeindung der Stadt Gernrode sowie der Gemeinden Bad Suderode und Rieder in die Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg *) Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Thale durch Eingemeindung von Westerhausen in die Stadt Thale Jerichower Land: Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Möckern durch Eingemeindung von Schopsdorf und Stresow in die Stadt Möckern Mansfeld-Südharz: Eingemeindung von Winkel in die Einheitsgemeinde Stadt Allstedt  Eingemeindung von Arnstedt und Wiederstedt in die Einheitsgemeinde Stadt Arnstein Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt durch Eingemeindung von Ritterode und Walbeck in die Stadt Hettstedt Eingemeindung von Dederstedt in die Einheitsgemeinde Seengebiet Mansfelder Land Eingemeindung der Stadt Stolberg (Harz) und der Gemeinde Wickerode in die Einheitsgemeinde Südharz Saalekreis:     Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Landsberg durch Eingemeindung von Braschwitz, Hohenthurm und Peißen in die Stadt Landsberg  Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Löbejün-Wettin aus den Städten Löbejün   und Wettin sowie den Gemeinden Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Gimritz, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz und Rothenburg *)  Eingemeindung von Angersdorf in die Einheitsgemeinde Teutschenthal Salzlandkreis: Eingemeindung von Gnadau in die Einheitsgemeinde Stadt Barby Eingemeindung von Gatersleben in die Einheitsgemeinde Stadt Seeland Stendal: Eingemeindung von Klein Schwechten in die Gemeinde Rochau *) und von Schwarzholz in die Gemeinde Hohenberg-Krusemark ( Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck ) Eingemeindung von Schinne in die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Eingemeindung von Schönberg in die Hansestadt Seehausen (Altmark) und von Wahrenberg in die Gemeinde Aland ( Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) ) Eingemeindung von Dahlen, Insel und Vinzelberg in die Einheitsgemeinde Stadt Stendal Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte aus der Stadt Tangerhütte sowie den Gemeinden Bellingen, Birkholz, Bittkau, Cobbel, Demker, Grieben, Hüselitz, Jerchel, Kehnert, Lüderitz, Ringfurth, Schelldorf, Schernebeck, Schönwalde (Altmark), Uchtdorf, Uetz, Weißewarte und Windberge *) Wittenberg: Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Annaburg durch Eingemeindung der Stadt Prettin sowie der Gemeinden Axien, Bethau, Groß Naundorf, Labrun, Lebien und Plossig in die Stadt Annaburg *) Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Coswig (Anhalt) durch Eingemeindung von Thießen in die Stadt Coswig (Anhalt) Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Gräfenhainichen durch Eingemeindung von Möhlau, Schköna, Tornau und Zschornewitz in die Stadt Gräfenhainichen *) Eingemeindung von Klöden und Schützberg in die Einheitsgemeinde Stadt Jessen (Elster) *) Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Oranienbaum-Wörlitz aus den Städten Oranienbaum und Wörlitz sowie den Gemeinden Brandhorst, Gohrau, Griesen, Horstdorf, Kakau, Rehsen, Riesigk und Vockerode *) Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Zahna-Elster aus der Stadt Zahna sowie den Gemeinden Dietrichsdorf, Elster (Elbe), Gadegast, Leetza, Listerfehrda, Mühlanger, Zemnick und Zörnigall *) *) Inkrafttreten am 1.1.2011, in den übrigen Fällen am Tage nach der Verkündung des Gesetzes Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung