Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV - Kolb: Bundesregierung muss Chance für transparente und menschenwürdige Regelung nutzen
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 015/10 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 015/10 Magdeburg, den 9. Februar 2010 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV - Kolb: Bundesregierung muss Chance für transparente und menschenwürdige Regelung nutzen Magdeburg (MJ). ¿Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Gesetzgeber die Hartz-IV-Regelsätze zu konkretisieren und stärker dem Lebensalltag der Betroffenen anzupassen hat, verbessert insbesondere die Entwicklungschancen für Kinder¿, kommentiert Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb die heutige Entscheidung aus Karlsruhe. ¿Die Überarbeitung muss ¿ wie von den Richtern gefordert - schnellstmöglich erfolgen, damit die Bürger endlich aufgrund transparenter, eindeutiger und verständlicher Regelungen erkennen können, welche Rechte sie haben.¿ Ministerin Kolb weiter: ¿Der Richterspruch ist vor allem im Sinne unserer Kinder und ihrer altersgerechten Entwicklung überfällig. Zugleich eröffnet er grundsätzlich die Chance auf einen Neubeginn, der von der Bundesregierung zwingend genutzt werden sollte. Das betrifft sowohl die Höhe der Leistungen nach SGB II als auch eine Nachbesserung bei der Verwaltungsorganisation und den Verwaltungsverfahren. Dabei müssen endlich auch die Erfahrungen aus der Praxis sowohl in Behörden, als auch von Rechtsanwälten und Gerichten berücksichtigt werden. Entsprechende Vorschläge aus der Justiz liegen seit längerem auf dem Tisch.¿ Dann könnte schließlich auch die Klageflut vor den Sozialgerichten eingedämmt werden. Hintergrund: Bei den Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt waren im Jahr 2008 ca. 20.000 Verfahrenseingänge zu verzeichnen. Davon betrafen ca. 11.900 Streitigkeiten die Leistungen nach dem SGB II (¿Hartz-IV¿). Im I. bis zum III. Quartal des Jahres 2009 gingen bereits ca. 10.000 ¿Hartz-IV-Klagen¿ bei den Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt ein. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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