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Halle (Saale), den 11.02.2010

96 Waffen wurden in Sachsen-Anhalt im Zuge der Amnestie abgegeben

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 002/10 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 002/10 Halle (Saale), den 19. Januar 2010 96 Waffen wurden in Sachsen-Anhalt im Zuge der Amnestie abgegeben Mit den Änderungen im deutschen Waffenrecht im vergangenen Jahr wurde auch eine Amnestieregelung eingeführt, die es Waffenbesitzern ermöglichte, in seinem Besitz befindliche, auch unerlaubt besessene,  Waffen bei den zuständigen Behörden oder Polizeidienststellen abzugeben, ohne wegen unerlaubten Waffenbesitzes bestraft zu werden. Am 31. Dezember 2009 lief die Frist dafür aus. Wie die  unteren Waffenbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten mitteilten, wurden in diesem Zusammenhang landesweit insgesamt 96 Waffen abgegeben. Die Hälfte davon waren Waffen, für deren Besitz man eine Erlaubnis benötigt. 27 hatten sich illegal, 21 legal im Besitz befunden. Außerdem wurden 48 Schreckschusswaffen abgegeben, für deren Besitz man keine Erlaubnis benötigt. Insgesamt sind 28.859 BürgerInnen Sachsen-Anhalts Besitzer einer Waffenrechtlichen Erlaubnis. Diese Zahl hat sich in den letzten Jahren nur unwesentlich verändert. Hintergrund: Auslöser für die Änderungen im Waffenrecht im Jahr 2009 war der Amoklauf eines 17-jährigen in einer Schule im baden-württembergischen Winnenden. Er tötete am 11. März 2009 mit einer großkalibrigen Pistole fünfzehn Menschen und sich selbst. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Schusswaffe dem Vater des Täters, der diese als Sportschütze legal besaß, jedoch nicht in dem vorgeschriebenen Waffenschrank aufbewahrte, so dass der Täter unberechtigt auf die Waffe zugreifen konnte. Diese Tat wäre nicht möglich gewesen, wenn Waffe und Munition gemäß den strengen waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften getrennt voneinander eingeschlossen gewesen wären. Die Experten sind sich einig, dass auch mit der Verschärfung des Waffenrechts Amokläufe nicht gänzlich zu verhindern sein werden, aber es sollen bundesweit insbesondere im Waffenrecht alle vorhandenen Möglichkeiten zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf Schusswaffen ausgeschöpft und der Zugang von Minderjährigen zu Schusswaffen noch stärker erschwert werden. Abgabe von Schusswaffen innerhalb der Amnestieregelung bis 31.12.2009 Untere Waffenbehörde Anzahl und Art der abgegebenen Waffen legaler/illegaler Besitz LK Anhalt-Bitterfeld · 1 erlaubnispflichtige Schusswaffe · 3 erlaubnisfreie Schreckschusswaffen → illegaler Besitz → legaler Besitz LK Börde · 6 erlaubnispflichtige Schusswaffen · 3 erlaubnisfreie Schreckschusswaffen → illegaler Besitz → legaler Besitz LK Burgenlandkreis - - LK Harz · 11 erlaubnispflichtige Schusswaffen · 16 erlaubnisfreie Schusswaffen → legaler Besitz → legaler Besitz LK Jerichower Land · 1 erlaubnisfreie Schreckschusswaffe → legaler Besitz LK Mansfeld-Südharz - - LK Salzwedel · 3 erlaubnispflichtige Schusswaffen · 3 erlaubnisfreie Schreckschuss-/Luftdruckwaffen · erlaubnispflichtiges Schloss und Munition eines KK-Gewehrs → legaler Besitz → legaler Besitz → legaler Besitz LK Stendal - - LK Saalekreis · 2 erlaubnispflichtige Schusswaffen · 2 erlaubnispflichtige Wechselläufe · 4 erlaubnisfreie Schreckschusswaffen → illegaler Besitz → illegaler Besitz → legaler Besitz LK Salzlandkreis -  - LK Wittenberg · 1 erlaubnispflichtige Schusswaffe → illegaler Besitz Stadt Halle · 17 erlaubnisfreie Schreckschusswaffen · 13 erlaubnispflichtige → illegaler Besitz Stadt Magdeburg · 1 erlaubnispflichtige Schusswaffe → illegaler Besitz Stadt Dessau-Roßlau · 7 erlaubnispflichtige Schusswaffen · 1 erlaubnisfreie Schreckschusswaffe → illegaler Besitz → legaler Besitz Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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