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Magdeburg, den 11.02.2010

Kooperation von Landesregierung, Arbeitsagentur und Kommunen Bundesweit einmalige Vereinbarung: Sachsen-Anhalt fördert verstärkt arbeitslose Paare mit Kindern        

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 077/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 077/10 Magdeburg, den 11. Februar 2010 Kooperation von Landesregierung, Arbeitsagentur und Kommunen Bundesweit einmalige Vereinbarung: Sachsen-Anhalt fördert verstärkt arbeitslose Paare mit Kindern         Familien mit Kindern, in denen beide Elternteile arbeitslos sind, sollen in Sachsen-Anhalt künftig stärker gefördert werden. In Anwesenheit von Ministerpräsident Prof. Wolfgang Böhmer haben Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Reiner Haseloff , der Chef der Landesarbeitsagentur Sachsen-Anhalt-Thüringen, Kay Senius, sowie der Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, Dr. Michael Ermrich , heute in Magdeburg eine bundesweit einmalige ¿Vereinbarung zur gezielten Förderung und Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern¿ unterzeichnet. Das Ziel: Mindestens ein Elternteil soll in diesem Jahr eine Chance am Arbeitsmarkt erhalten. Böhmer warnte vor den Folgen von Armut und Isolation: ¿In Sachsen-Anhalt gibt es fast 4.000 so genannte Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in denen beide Eltern arbeitslos sind. Durch den fehlenden Bezug zu einem geregelten Arbeitsleben besteht die Gefahr, dass sich eine Art Parallelgesellschaft entwickelt. Dies ist gefährlich, wenn Kinder die Beschäftigungslosigkeit als normal empfinden.¿ Wirtschafts- und Arbeitsminister Haseloff betonte: ¿Jedes Kind muss erleben, dass mindestens ein Elternteil zur Arbeit geht. Gerade vor dem Hintergrund des erwarteten Fachkräftemangels dürfen wir es nicht zulassen, dass Kinder aus arbeitslosen Familien später selbst Probleme haben, ins Berufsleben einzusteigen. Wir können es uns gesellschaftlich und wirtschaftlich nicht leisten, dass zukünftig eine ganze soziale Gruppe nicht auf dem Arbeitsmarkt ankommt.¿ Dies unterstrich auch Landesarbeitsagentur-Chef Senius : ¿Hilfebedürftigkeit darf sich nicht vererben. Deshalb unterstützen wir die betroffenen Familien, damit sie ihr Leben in die eigenen Hände nehmen und für sich und ihre Kinder selbst sorgen können. Wir wollen mindestens ein Elternteil in Beschäftigung vermitteln oder durch Qualifizierung gezielt darauf vorbereiten. So wachsen auch die Kinder in einem sozialen Umfeld auf, in dem nicht Arbeitslosigkeit die Normalität ist, sondern Beruf und Beschäftigung den Alltag mit prägen.¿ Landkreistagspräsident Ermrich nahm Bezug auf die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 und betonte die Wichtigkeit, gerade für Familien mit minderjährigen Kindern Möglichkeiten anzubieten, damit die Eltern durch eine eigene Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt der Familie abdecken können: ¿Aus ihren Erfahrungen im Jugend- und Sozialhilfebereich wissen die Landkreise um den Wert eines gesicherten Arbeitseinkommens als Hilfe zur Lösung sozialer Probleme und zur Steigerung des Selbstwertgefühls.¿ Hintergrund: Unter den knapp 21.000 Ehepaaren oder Lebenspartnerschaften mit Kindern, die in Sachsen-Anhalt Grundsicherung erhalten, gibt es rund 4.000 Familien (19%), in denen kein Elternteil berufstätig ist. Um die heute unterzeichnete Vereinbarung mit Leben zu erfüllen, bereiten die Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger verschiedene Initiativen vor, die im Laufe des Jahres greifen sollen. So wird etwa verstärkt die gesamte Familie beraten. Geplant sind außerdem Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung, verbesserte Kinderbetreuung und Kooperationen mit Sportvereinen und anderen gesellschaftlich relevanten Organisationen, um die Betroffenen nachhaltig in das gesellschaftliche Leben zu integrieren. Zudem sollen die bestehenden Arbeitsmarktprogramme ¿Praktikumsmaßnahmen¿ und ¿Lokales Kapital¿ erweitert und der Personenkreis der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in denen beide Partner keine Arbeit haben, besonders berücksichtigt werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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