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Halle (Saale), den 12.02.2010

Bundesautobahn A 14 soll nach Norden verlängert werden

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 012/10 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 012/10 Halle (Saale), den 11. Februar 2010 Bundesautobahn A 14 soll nach Norden verlängert werden Weiteres Planfeststellungsverfahren durch die Straßenbauverwaltung Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt beantragt Für einen weiteren Streckenabschnitt der Verlängerung Nord der Bundesautobahn A 14 wurde die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch den Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, Niederlassung Süd, beim Landesverwaltungsamt als Planfeststellungsbehörde beantragt. Dabei handelt es sich um die Verkehrseinheiten (VKE) 3.1 und 3.2a. Das ist der Streckenabschnitt nördlich der geplanten Anschlussstelle Seehausen (Landkreis Stendal) bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg. Die ca. 10,5 km lange Strecke umfasst mehrere Brückenbauwerke, darunter eine Querung des Aland und den sachsen-anhaltischen Teils der Elbquerung nördlich von Geestgottberg. Der Trassenverlauf orientiert sich überwiegend am derzeitigen Bestand der B 189, die im Zuge der Baumaßnahme auf 28 Meter verbreitet werden soll. Die Trasse beginnt ca. 920 m nördlich der B 190 und nordwestlich der Ortslage Seehausen, verläuft dann in nordöstlicher Richtung und quert südöstlich der Ortslage Vielbaum die Landesstraße 2 (L 2). Östlich von Vielbaum schwenkt die Trasse in die vorhandene B 189 ein und wird von dort bis kurz hinter Geestgottberg komplett die bisherige B 189 überbauen. Nördlich Geestgottberg wird der Trassenverlauf der B 189 zur Verbesserung der Gradiente (Höhenverlauf) verlassen und die Autobahn wird westlich der Märsche 1 - 3 über das Elbvorland geführt, um dann mittels einer neuen Elbbrücke in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Brücke und parallel zu dieser die Elbe zu überspannen. Nördlich der Anschlussstelle Vielbaum ist ein Autobahnparkplatz mit WC vorgesehen. Der direkt nördlich anschließende Streckenverlauf im Land Brandenburg wird in einem parallel durchgeführten Verfahren in Brandenburg geprüft (VKE 3.2b - neue Nummerierung in Brandenburg: VKE 1153).  Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen sollen Grundstücke in den Gemarkungen Seehausen, Krüden, Geestgottberg, Beuster, Losenrade, Schollene und Molkenberg in Anspruch genommen werden. Die Auslegung der Planunterlagen wird in Sachsen-Anhalt durch die Verbandsgemeinden Seehausen (Altmark) und Elbe-Havel-Land erfolgen. Darüber hinaus werden die Planunterlagen in der Stadt Wittenberge ausliegen. Die Einsichtnahme in die vor Ort ausgelegten Planunterlagen ist für Jedermann vom 22. Februar 2010 bis 22. März 2010 möglich. Einwendungen können bis zum 06. April 2010 erhoben oder eingelegt werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die o. g. ortsüblichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinden hingewiesen. Zur Minderung nachteiliger Auswirkungen durch das Straßenbauvorhaben und seiner Folgemaßnahmen für die Agrarstruktur und die landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort ist die Durchführung einer Unternehmensflurbereinigung nach §§ 87 ff. Flurbereinigungsgesetz vorgesehen. Hintergrund : Die Anschlussstelle Seehausen selbst ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Sie wird erst in der VKE 2.2 enthalten sein, die der Landesbetrieb Bau voraussichtlich Mitte dieses Jahres zur Planfeststellung beim Landesverwaltungsamt beantragen wird. Aufgrund der bundes- und landesseitigen Zuständigkeitsregelungen hat der Landesbetrieb Bau das Baurecht im vorliegenden Abschnitt nur bis zur Landesgrenze, d.h. bis zur Mitte der Elbe beantragt. Praktische Nachteile für das Gesamtbauvorhaben entstehen dadurch jedoch nicht, da die eigentliche technische Planung der Elbbrücke einheitlich für beide Bundesländer von der DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, durchgeführt wird. Im Übrigen hat der LBB erklärt, dass die Verfahren 3.1/3.2a und 3.2b erst umgesetzt werden sollen, wenn die diesbezüglichen Planfeststellungsbeschlüsse in beiden Bundesländern (Sachsen-Anhalt und Brandenburg) vollziehbar sind. Dies reduziert die Gefahr eines Planungstorsos. Die zeitliche Parallelität der beiden Verfahren ist insoweit gesichert, als für den brandenburger Abschnitt die dortige Anhörungsbehörde - das brandenburgische Landesamt für Bauen und Verkehr - das Anhörungsverfahren zeitgleich einleiten wird. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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