Erbrecht in Europa - Kolb: wir brauchen europäisches Nachlasszeugnis - Auch in Zukunft wichtige Aufgabe für Notare
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 016/10 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 016/10 Magdeburg, den 12. Februar 2010 Erbrecht in Europa - Kolb: wir brauchen europäisches Nachlasszeugnis - Auch in Zukunft wichtige Aufgabe für Notare Magdeburg (MJ). Europa wächst unter dem Dach der EU zusammen. Grenzüberschreitende Sachverhalte sind in Deutschland längst Alltag in Gerichten, Behörden und Kanzleien. Diese Entwicklung macht auch vor dem Erbrecht nicht Halt. ¿Es ist wichtig, dass wir auf europäischer Ebene Regelungen schaffen, die den Bürgern auch bei internationalen Erbrechtsfällen Rechtssicherheit geben¿, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb auf der Sitzung des Bundesrates am heutigen Freitag, 12. Februar 2010, in Berlin. ¿Wir müssen auf europäischer Ebene Regeln für den Erbfall sowie ein europäisches Nachlasszeugnis schaffen.¿ Zur Abstimmung standen heute im Bundesrat die Vorstellungen der Bundesländer für eine EU-weite Verordnung, die die Rechtslage bei europäischen Erbrechtsfällen vereinfachen und vereinheitlichen soll. Ministerin Kolb: ¿Der vorliegende Vorschlag ist ein gutes Beispiel für Verbesserungen, welche die Europäische Union ermöglichen kann, weil sie die dafür erforderliche Rechtssetzungskompetenz hat. Ein solches Vorhaben wird besser auf europäischer als auf nationaler Ebene geregelt.¿ Dennoch sieht die Justizministerin wichtige Punkte, die aus Sicht der Bundesländer nachgebessert werden müssen. Dies betrifft u. a. die Notare, deren Arbeit im bisherigen Vorschlag zur EU-Verordnung keine angemessene Berücksichtigung gefunden hat. Ihnen kommt in Deutschland jedoch eine erhebliche Entlastungs- und Filterfunktion zugunsten der Nachlassgerichte zu. ¿Solche nationalen Zuständigkeiten müssen bestehen bleiben¿, verlangt Kolb, die damit Forderungen aus der Praxis aufgreift. Darüber hinaus verlangt die Justizministerin, dass das deutsche Grundbuchsystem nicht weiter ausgehöhlt wird. Nachdrücklich plädiert die Ministerin dafür, ein europäisches Nachlasszeugnis (entspricht in etwa dem deutschen Erbschein) einzuführen. ¿Das müssen wir ohne erhöhten bürokratischen Aufwand schaffen¿, so Kolb angesichts der steigenden Zahl von Deutschen, die im Ausland Vermögen wie beispielsweise eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus haben. ¿Dabei müssen in Deutschland auch in Zukunft Notare entsprechende Aufgaben wahrnehmen können.¿ Als sehr positiv betrachtet Kolb die einheitliche Regelung, dass in einem Erbfall künftig der Aufenthaltsort des Erblassers Grundlage für das anzuwendende Recht sein soll. Eine Wahlmöglichkeit wird eingeräumt, wenn der Erblasser eine Nationalität hat, die nicht mit dem Aufenthaltsort übereinstimmt. ¿Dadurch ist ausreichend Flexibilität gewährleistet.¿ Hintergrund: Die Europäische Kommission hat am 14. Oktober 2009 einen Vorschlag vorgelegt, der EU-weit einheitlich die internationale Zuständigkeit von Nachlass- und Erbsachen, die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von erbrechtlichen Entscheidungen und Urkunden sowie die Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses regelt. Notwendig machen dies ca. 450.000 neue Erbrechtsfälle mit internationalem Hintergrund jährlich, die sich nach EU-Angaben auf ein geschätztes Vermögen von mehr als 120 Mdr. Euro beziehen. Bislang gibt es keine europäische Regelung. EU-Parlament und Rat werden die Erbrechtsverordnung auch unter Berücksichtigung der Stellungnahme der deutschen Bundesländer beschließen. Ein zügiges Vorgehen wird von der spanischen Präsidentschaft unterstützt. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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