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Magdeburg, den 18.02.2010

Untersuchungshaft in Sachsen-Anhalt - Taschengeld und längere Besuchszeit - Ministerin Kolb: Gesetz ist auf der Höhe der Zeit

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 017/10 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 017/10 Magdeburg, den 18. Februar 2010 Untersuchungshaft in Sachsen-Anhalt - Taschengeld und längere Besuchszeit - Ministerin Kolb: Gesetz ist auf der Höhe der Zeit Magdeburg (MJ). ¿Unser Gesetz ist modern und reformorientiert. Es ist auf der Höhe der Zeit¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb über das Untersuchungshaft-Vollzugsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Es wurde am heutigen Donnerstag, dem 18. Februar 2010, im Landtag verabschiedet. Das Gesetz regelt für Sachsen-Anhalt alle Vollzugsbelange einer Untersuchungshaft. Notwendig wurde seine Verabschiedung, da ab dem 1. September 2006 die Zuständigkeit für die Untersuchungshaft auf die Länder übergegangen ist. Ministerin Kolb: ¿Es ist nach dem Jugendstrafvollzugsgesetz das zweite große Gesetzesvorhaben der Landesregierung im Justizvollzug.¿ Das Gesetz gibt die Rahmenbedingungen vor, um eine sichere Unterbringung von Untersuchungsgefangenen und zugleich die Durchführung geordneter Strafverfahren zu ermöglichen. Grundlage bleibt dabei die Unschuldsvermutung. Das Gesetz sieht keinen Behandlungs- und keinen Erziehungsauftrag vor. Untersuchungsgefangenen steht es frei, angebotene Hilfestellungen anzunehmen oder abzulehnen. Besondere Bestimmungen gibt es für junge Untersuchungsgefangene. Ministerin Kolb: ¿Jugendliche sind in den meisten Fällen noch mit Mitteln der Erziehung erreichbar und positiv zu beeinflussen. Deshalb soll schon die Zeit der Untersuchungshaft genutzt werden, um den jungen Gefangenen altersgemäße und individuell erforderliche Angebote der Aus- und Fortbildung zu machen.¿ Zu den Besonderheiten des sachsen-anhaltischen Gesetzes zählen folgende Regelungen: ¿ Untersuchungsgefangenen wird bei entsprechender Bedürftigkeit ein Taschengeld gewährt, vergleichbar den Strafgefangenen. Zugleich erhalten sie bei entsprechender Beschäftigung das gleiche Arbeitsentgelt. ¿ Um dem Bedürfnis nach Kontakt zur Familie zu entsprechen, stehen Untersuchungsgefangenen monatlich zwei Stunden regulärer Besuchszeit zu, für Jugendliche sind es vier Stunden monatlich. ¿ Rechtsanwälte und Notare, die als Organe der Rechtspflege ein besonderes Vertrauen genießen, werden hinsichtlich der Kontaktmöglichkeiten zu den Inhaftierten den Verteidigern gleichgestellt. Eine solche Regelung gibt es bisher nur in Berlin. ¿ Es wird die Möglichkeit einer Eltern-Kind-Unterbringung eingeräumt. Sachsen-Anhalt ist damit nach Brandenburg erst das zweite Bundesland mit einer solchen Regelung. Ministerin Kolb: ¿Damit greifen wir auch die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf, wonach das Recht auf familiären Kontakt mit Kleinkindern bei Vätern nicht weniger stark ausgeprägt ist als bei Müttern. Auch insoweit verfolgt unser Gesetz auch in diesem Punkt einen reformorientierten Ansatz.¿ Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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