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Magdeburg, den 22.02.2010

(OVG LSA) Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zu einer Genehmigung für eine Schweinemastanlage in Jessen

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/10 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/10 Magdeburg, den 22. Februar 2010 (OVG LSA) Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zu einer Genehmigung für eine Schweinemastanlage in Jessen Das Verwaltungsgericht Halle hatte mit Beschluss vom 3. November 2009 in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einem Antrag der Stadt Jessen teilweise entsprochen und den Vollzug einer vom Landesverwaltungsamt erteilten Genehmigung für den Betrieb einer Schweinemastanlage in Jessen mit mehr als 20.000 Tierplätzen vorläufig, nämlich bis die Zufahrtsstraße zu der Anlage hinreichend ausgebaut ist, ausgesetzt. Auf die daraufhin erhobene Beschwerde des Landesverwaltungsamtes und des Anlagenbetreibers hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 29. Januar 2010 den Beschluss des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass die Zufahrtsstraße zu der Anlage zwar in dem derzeitigen Ausbauzustand nicht ausreichend sei, um die zu erwartende Verkehrsbelastung aufzunehmen. Der Betreiber der Anlage habe der Stadt Jessen jedoch ein verbindliches Erschließungsangebot unterbreitet, nach welchem er selbst auf eigene Kosten den ausreichenden Ausbau der Zufahrtsstraße durchführen lassen wolle. Dieses Angebot des Anlagenbetreibers führe dazu, dass die geplante Schweinemastanlage als ausreichend erschlossen anzusehen sei und damit die vom Landesverwaltungsamt erteilte Genehmigung vorläufig bis zu einer Entscheidung über die Klage der Stadt Jessen in der Hauptsache weiter vollzogen werde könne (Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts Halle 2 B 293/09 HAL, Aktenzeichen des Oberverwaltungsgerichts 2 M 226/09). Die Klage der Stadt Jessen ist unter dem Aktenzeichen 2 A 281/09 HAL weiter beim Verwaltungsgericht Halle anhängig. Semmelhaack (Pressesprecher) Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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