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Magdeburg, den 25.02.2010

Innenstaatssekretär übergab Zuwendungsbescheid

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 020/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 020/10 Magdeburg, den 25. Februar 2010 Innenstaatssekretär übergab Zuwendungsbescheid Teuchern erhält vom Land Bedarfszuweisung in Millionenhöhe Innenstaatssekretär Rüdiger Erben hat am heutigen Nachmittag dem Bürgermeister von Teuchern einen Bewilligungsbescheid für eine Bedarfszuweisung an die Stadt übergeben. Die Finanz­hilfe, die mit einem Betrag in Höhe von 1.954.541 Euro dotiert ist, steht der Stadt zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen zur Verfügung. Teuchern befindet sich seit mehreren Jahren in einer schwieri­gen finanziellen Situation, die im wesentlichen in der Zugehö­rigkeit zum Abwasserzweckverband ¿Oberes Rippachtal¿ begründet ist. Rüdiger Erben: ¿Teuchern bemüht sich seit Jahren intensiv um Haushaltskonsolidierung. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass bereits einige geringe Altfehlbeträge abgedeckt werden konnten und der neue Haushalt keine neuen Fehlbedarfe auf­zeigt. Da der Stadt aber trotz dieser Anstrengungen langfristig die finanziellen Möglichkeiten fehlen, um die Altfehlbeträge in größerem Umfang zu reduzieren, soll es in Anerkennung der intensiven Bemühungen und mit der Unterstützung des Landes gelingen, Teuchern wieder schrittweise einer ausgeglichenen Haushaltsführung zuzuführen.¿ Zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten hatte Teuchern bereits in den Jahren 2008 und 2009 jeweils eine Liquiditätshilfe im sechsstelligen Bereich vom Land erhalten. Da Liquiditäts­hilfen grundsätzlich rückzahlpflichtig sind bzw. im Fall späterer Bedarfszuweisungen zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungsbetrag angerechnet werden, steht der Stadt nach Verrechnung dieser Summen nunmehr ein Auszahlungsbetrag in Höhe von 1.185.374 Euro zur Verfügung. Hintergrund Bedarfszuweisung Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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