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Magdeburg, den 01.03.2010

(VG-MD) Militärische Tiefflüge der Bundeswehr

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 001/10 Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 001/10 Magdeburg, den 1. März 2010 (VG-MD) Militärische Tiefflüge der Bundeswehr Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat heute mit Urteil die Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes (NABU Deutschland e. V.), mit der er seine Beteiligung an der Entscheidung der Bundeswehr über militärischer Tiefflüge im Vogelschutzgebiet  Colbitz-Letzlinger-Heide gerichtlich durchsetzen wollte, abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts sieht das Gesetz bei der Entscheidung der Bundeswehr, Tiefflüge durchzuführen (§ 30 Abs. 1 Satz 3 Luftverkehrsgesetz), kein Verfahren vor, an dem Dritte wie z. B. Naturschutzverbände zu beteiligen wären. Deshalb kam es dem Gericht darauf, ob derartigeTiefflüge tatsächlich die im Vogelschutzgebiet befindlichen Vögel beeinträchtigten, im vorliegenden Rechtsstreit nicht an. Das Gericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zugelassen. Diese kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt  werden. Aktenzeichen: 1 A 246/08 MD Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hatte in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom  21.04.2008 die Tiefflüge der Bundeswehr in dem o. a. Gebiet gestoppt, weil es die Auffassung vertrat, dem Naturschutzverband stehe ein Recht auf Beteiligung bei der Durchführung von Tiefflügen zur Seite. Von dieser Rechtsauffassung ist das Verwaltungsgericht nunmehr abgewichen und hat u. a. deshalb die Berufung zugelassen. Impressum: Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606 - 7062 Fax: (0391) 606 - 7032 Mail: pressestelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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