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Magdeburg, den 02.03.2010

Mehr Selbstbestimmung in der Pflege / Bewohnerschutzgesetz auf den Weg gebracht

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 109/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 109/10 Magdeburg, den 2. März 2010 Mehr Selbstbestimmung in der Pflege / Bewohnerschutzgesetz auf den Weg gebracht Die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen in stationären Einrichtungen oder betreuten Wohngemeinschaften in Sachsen-Anhalt werden gestärkt. Das sieht das neue Bewohnerschutzgesetz vor, dass das Kabinett am Dienstag auf den Weg gebracht hat. Die Landesregierung stimmte einem entsprechenden Entwurf des Sozialministeriums zu und gab diesen zur Anhörung frei. Kern des Gesetzes ist es, die Qualität der Pflege und Betreuung sowie des Wohnens in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen zu verbessern. Sozialminister Norbert Bischoff sagte: ¿Der Gesetzentwurf sieht eine Abkehr vom bisherigen Heimbegriff vor, der heutzutage oft mit Abhängigkeit und Fürsorge assoziiert wird. Entscheidender ist, dass die Menschen auch nach dem Ende der familiären Pflege nicht mehr allein in Heimen oder stationären Einrichtungen leben wollen. Sie wollen vorrangig in ihrer vertrauten Umgebung oder eben auch in gemeinschaftlichen Wohnformen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und so lange wie möglich am gemeinschaftlichen Leben teilhaben. So sieht das Gesetz auch vor, dass sich Einrichtungen stärker gegenüber Sportvereinen oder Theatern öffnen, um den Bewohnerinnen und Bewohnern weiterhin die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.¿ Mit Hilfe des Gesetzes werden die Beratungs- und Informationsangebote ausgebaut, die Beschwerdemöglichkeiten verbessert und die Mitwirkung der Betroffenen in ihrer Einrichtung oder Wohnform weiterentwickelt. Dazu sollen die Qualitätsberichte der Aufsichtsbehörde vom Träger veröffentlicht werden. Bischoff betonte: ¿Beratung, Kontrolle und Aufsicht sind wichtig, um die Qualität in der Pflege und Betreuung sicherzustellen.¿ Das Gesetz ermöglicht neue Wohnformen entsprechend dem Grundsatz ¿ambulant vor stationär" und stellt dafür klare Rechtsregeln auf. Ein weiterer Schwerpunkt ist, den Bürokratieaufwand im Sinne der Betroffenen und Einrichtungsträger abzubauen und die Abstimmung der beteiligten Prüfinstitutionen zu verbessern. Die Aufsichtsbehörde erhält Befugnisse, die im Bedarfsfall ein schnelles, flexibles und wirksames Handeln ermöglichen. Damit werden Bewohnerinnen und Bewohner besser vor Beeinträchtigungen geschützt. Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform war die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht vom Bund auf die Länder übergegangen. Das Bewohnerschutzgesetz ersetzt den ordnungsrechtlichen Teil des Bundesheimgesetzes. Hintergrund: Nach Angaben des Statistischen Landesamtes leben in Sachsen-Anhalt rund 80.700 pflegebedürftige Menschen. Davon werden etwa 23.900 Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen betreut, rund 19.600 Personen werden von ambulanten Pflegediensten versorgt. Etwa 37.200 weitere Personen beziehen Pflegegeld und werden von Angehörigen zu Hause betreut. Nach Angaben der Heimaufsicht gibt es insgesamt 462 Alten- und Altenpflegeheime mit 27.491 Plätzen sowie 189 Heime für Menschen mit Behinderungen mit 9.215 Plätzen. Darüber hinaus gibt es laut Umfrage des Sozialministeriums 20 ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen. Sie bieten Platz für 373 Personen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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