Bundesrat - Kolb: Schutz der Menschenwürde muss sich auch im Strafrecht niederschlagen
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 021/10 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 021/10 Magdeburg, den 4. März 2010 Bundesrat - Kolb: Schutz der Menschenwürde muss sich auch im Strafrecht niederschlagen Berlin/Magdeburg (MJ). ¿Der Schutz der Menschenwürde ist ein hohes Gut. Hautfarbe, Religion oder sexuelle Ausrichtung dürfen nicht zu Diskriminierungen führen. Dem muss auch im Strafrecht auf breiter Grundlage Rechnung getragen werden¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb vor der Bundesratssitzung am morgigen Freitag, dem 5. März 2010. Auf der Tagesordnung steht ein Antrag zur Änderung des Strafgesetzbuches. Menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe oder Ziele einer Tat sollen danach bei der Festsetzung der Strafe besonders berücksichtigt werden. Der Entwurf setzt ein deutliches Zeichen gegen eine menschenverachtende Vorurteils- und Gewaltkriminalität. Die Gesetzesänderung soll sowohl im Bereich der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungstätigkeit als auch bei der Strafzumessung Anwendungsdefizite vermeiden. Die jeweils Verantwortlichen werden sich danach in jedem Stadium des Verfahrens mit der Frage auseinander setzen müssen, ob die Tat einen extremistischen oder fremdenfeindlichen Hintergrund hat. Justizministerin Kolb: ¿Immer wieder werden Ausländer oder Behinderte, Obdachlose oder Homosexuelle Opfer von Straftaten und das nur deshalb, weil sie so sind, wie sie sind ¿ weil sie bestimmte Eigenschaften oder Überzeugungen oder eine bestimmte Herkunft besitzen. Auch wenn im Kampf gegen Extremismus der Prävention große Bedeutung zukommt, so müssen repressive Maßnahmen diesen doch ergänzen.¿ Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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