Gesetzentwurf im Bundesrat: Kürzere Wege für Bürger - Entlastung für Gerichte
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 022/10 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 022/10 Magdeburg, den 5. März 2010 Gesetzentwurf im Bundesrat: Kürzere Wege für Bürger - Entlastung für Gerichte Magdeburg (MJ). ¿ Kürzere Wege, eine schnelle Bearbeitung und damit mehr Bürgerfreundlichkeit ¿ das erreichen wir, wenn künftig Notare Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernehmen¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Ein entsprechender Gesetzentwurf steht am heutigen Freitag, dem 5. März 2010, im Bundesrat zur Abstimmung. ¿Eine Aufgabenübertragung an Notare entlastet zugleich unsere Gerichte, die Justiz kann sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren¿, so die Ministerin weiter. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Notaren die Aufgaben der Nachlassgerichte erster Instanz übertragen werden können. Der Notar wird dann anstelle des Amtsgerichts zum Nachlassgericht und übernimmt von der Nachlasssicherung über die Testamentseröffnung bis hin zur Überwachung von Testamentsvollstreckern alle Aufgaben. Justizministerin Kolb: ¿Notare werden damit bei allen rechtlichen Fragen rund um ein Testament, einen Nachlass oder eine Erbschaft die zentrale Anlaufstelle. Da Notare flächendeckend in Sachsen-Anhalt vertreten sind, wird für viele Bürger künftig der Weg kürzer sein als zum nächsten Amtsgericht.¿ Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass zur Erleichterung des Register- und Grundbuchverkehrs auch die Vollmachtsbescheinigung eines Notars als Grundlage für eine Eintragung dienen kann. Darüber hinaus haben Bundesländer die Möglichkeit, die Zuständigkeit für die Gewährung von Grundbucheinsichten auf die am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Notare auszudehnen. Damit kann das elektronische Grundbuch auch bei den Notaren eingesehen werden. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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