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Magdeburg, den 08.03.2010

Über 650.000 Euro Finanzhilfe für Trebnitz

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 025/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 025/10 Magdeburg, den 8. März 2010 Über 650.000 Euro Finanzhilfe für Trebnitz Der Gemeinde Trebnitz im Burgenlandkreis wurde vom Innenministerium eine Bedarfszuweisung in Höhe von 658.405 Euro zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen bewilligt. Die finanziellen Schwierigkeiten der Gemeinde liegen ähnlich wie bei der Stadt Teuchern, die im vergangenen Monat ebenfalls eine Bedarfszuweisung erhalten hatte, im Wesentlichen in der Zugehörigkeit zum Abwasserzweckverband ¿Oberes Rippachtal¿ begründet. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben: ¿Trebnitz unternimmt große Anstrengungen, sein Konsolidierungspotenzial auszuschöpfen. Der Gemeinde ist es dabei auch gelungen, einige Altfehlbeträge abzudecken, allerdings reicht die eigene Finanzkraft trotz der bisher vorgenommenen Einsparbemühungen zu einer absehbar vollständigen Deckung bei Weitem nicht aus. In dem Trebnitz den eingeschlagenen Kurs konsequent ausgestaltet und das Land der Gemeinde finanziell beisteht, soll es schrittweise gelingen zu einer ausgeglichenen Haushaltsführung zu gelangen.¿ Die Gemeinde Trebnitz hatte bereits vor knapp vier Jahren finanzielle Unterstützung vom Land bekommen. Zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten wurde der Gemeinde seinerzeit mit einer Liquiditätshilfe im unteren sechsstelligen Bereich unter die Arme gegriffen. Da Liquiditätshilfen grundsätzlich rückzahlpflichtig sind bzw. im Fall späterer Bedarfszuweisungen zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungsbetrag angerechnet werden, ist an die Gemeinde Trebnitz nach Verrechnung dieser Summe Betrag in Höhe von 402.805 Euro ausgezahlt worden. Hintergrund Bedarfszuweisung Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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