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Magdeburg, den 09.03.2010

Landesregierung beschließt Erhöhung des Kreditprogramms für Unternehmen in Schwierigkeiten auf Grund der Auswirkungen der Finanzkrise

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 122/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 122/10 Magdeburg, den 9. März 2010 Landesregierung beschließt Erhöhung des Kreditprogramms für Unternehmen in Schwierigkeiten auf Grund der Auswirkungen der Finanzkrise Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung in Köthen beschlossen, das Kreditprogramm für Unternehmen, die infolge der Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten sind, von 50 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro aufzustocken. Das Programm läuft befristet bis zum 31. Dezember 2010. Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Reiner Haseloff: ¿Trotz der leichten Erholungsphase, die die Wirtschaft zur Zeit durchläuft, wird die Finanz- und Wirtschaftskrise auch in diesem Jahr die Finanzierungsbedingungen der Unternehmen in Sachsen-Anhalt nachhaltig beeinflussen. Die Spuren, die der wirtschaftliche Rückschlag in den Bilanzen und Jahresergebnissen der Unternehmen hinterlassen hat, können zu Bonitätsabstufungen führen und sich negativ auf die Kreditvergabepraxis gerade bei risikoreicheren Engagements wie Unternehmenssanierungen auswirken. Das von der Investitionsbank gemeinsam mit dem Wirtschafts- und Finanzministerium entwickelte Kreditinstrumentarium kann neben der erforderlichen Mitwirkung der Gesellschafter und anderer Gläubiger einen positiven Beitrag zur Umsetzung von Sanierungskonzepten notleidender Unternehmen leisten. Ich freue mich, dass es gemeinsam mit dem Finanzministerium gelungen ist, dass wir auch in diesem Jahr dieses Instrumentarium zu Verfügung haben, um mithelfen zu können, Insolvenzen zu verhindern.¿ Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Aus Sicht des Finanzministeriums ist die Aufstockung des Kreditprogramms ein wichtiger Beitrag, unsere Unternehmen in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise zu unterstützen. Wir setzen damit ein positives Signal für den  Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen wir aber auch weiterhin darauf achten, dass die Kreditvergabe ausschließlich an Unternehmen geht, denen eine positive Fortführungsprognose bescheinigt wird. Wir werden deshalb jeden Einzelfall genau prüfen.¿ Zum Hintergrund: Um die begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel auf die volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Vorhaben zu konzentrieren, werden die Einzelfallentscheidungen über die Darlehen von einem Vergabegremium aus dem Wirtschafts- und Finanzministerium getroffen. Die Kreditvergabe zu Marktkonditionen erfolgt auf der Grundlage von Sanierungsgutachten an Unternehmen mit positiver Fortführungsprognose. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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