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Magdeburg, den 15.03.2010

(LG MD) Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Totschlag in Bernburg

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 014/10 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 014/10 Magdeburg, den 15. März 2010 (LG MD) Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Totschlag in Bernburg (24 Ks 24/08) ¿ 2. Jugend-Strafkammer Wie heute bekannt wurde hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az. 4 StR 584/09) mit einstimmigem Beschluss vom  04. März 2010 eine Verurteilung wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren bestätigt. Mit Urteil der 2. Jugendstrafkammer des Landgerichts wurde David B. (geboren im Dezember 1988) für schuldig gesprochen, den damals 18-jährigen Marcel W. in Bernburg am 24. August 2008 in der Wohnung des Angeklagten erstochen zu haben. Die gegen diese Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, da das Urteil des Landgerichts keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufwies. Der Prozess vor dem Landgericht hatte am 23.02.2009 begonnen. Der Angeklagte befindet sich seit 24. August 2008 durchgehend in Haft. Die theoretisch mögliche Höchststrafe nach Jugendrecht wäre 10 Jahre gewesen (Christian Löffler) Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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