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Magdeburg, den 15.03.2010

(OVG LSA) Vorläufiger Baustopp für Straßenbahnneubau in Halle abgelehnt

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 004/10 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 004/10 Magdeburg, den 15. März 2010 (OVG LSA) Vorläufiger Baustopp für Straßenbahnneubau in Halle abgelehnt Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 3. März 2010 in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einen Eilantrag gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Stadt Halle/Saale vom 5. Juni 2009 abgelehnt (Aktenzeichen: 3 R 284/09). Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist ein Verkehrsbauvorhaben, welches neben dem Umbau der bestehenden Straßenbahnverbindung zwischen Kanenaer Weg und Hochweg und dem Neubau einer Straßenbahnverbindung vom Hochweg bis Büschdorf-Ost auch den Umbau der Delitzscher Straße vom Kanenaer Weg bis zur Schönnewitzer Straße vorsieht. Ferner ist in Büschdorf-Ost ist eine Straßenbahnendhaltestelle mit gemeinsamer Bushaltestelle und eine Park-and-Ride-Anlage vorgesehen. Die Antragsteller sind Eigentümer eines Grundstückes an der Delitzscher Straße und machten neben formellen Mängeln des Planfeststellungsbeschlusses auch geltend, dass insbesondere durch die Lage einer neu zu errichtenden Straßenbahnhaltestelle ihr auch gewerblich genutztes Grundstück nur noch unter erschwerten Bedingungen für Lastkraftwagen zu erreichen sei. Das Oberverwaltungsgericht, welches in erster Instanz zuständig ist, hat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Bedenken der Antragsteller nicht geteilt und insbesondere zur Frage der Erreichbarkeit des Grundstückes ausgeführt, dass gerade auf die Einwendungen der Antragsteller im Verwaltungsverfahren hin die Lage der Haltestelle so geändert worden sei, dass eine Zu- und Abfahrt auch mittels eines Sattelzuges möglich ist bzw. bleibt. Weitergehende Ansprüche hinsichtlich der Grundstückszufahrt könnten die Antragsteller, auch im Hinblick auf die berechtigten Interessen anderer Anlieger der Delitzscher Straße, nach derzeitigem Sachstand nicht erfolgreich geltend machen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren ist nicht anfechtbar. Die mündliche Verhandlung im noch anhängigen Klageverfahren findet am Mittwoch, den 14. April 2010, 10.00 Uhr im Saal 22 des Justizzentrums Magdeburg, Breiter Weg 203 ¿ 206, statt. Semmelhaack (Pressesprecher) Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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