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Magdeburg, den 16.03.2010

Ab April erfolgt Nachweisführung für gefährliche Abfälle elektronisch Unternehmen und Behörden müssen sich bis April registrieren lassen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 046/10 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 046/10 Magdeburg, den 16. März 2010 Ab April erfolgt Nachweisführung für gefährliche Abfälle elektronisch Unternehmen und Behörden müssen sich bis April registrieren lassen Magdeburg. Ab 01. April 2010 erfolgt in Deutschland die Nachweisführung für gefährliche Abfälle elektronisch. Dann sollen die über hunderttausend Entsorgungsnachweise und mehrere Millionen Begleitscheine, die jährlich in Deutschland anfallen, auf Basis moderner Datenverarbeitungssysteme bearbeitet werden. Das soll die Nachweisführung effektivieren und mittelfristig bei allen beteiligten Unternehmen und Behörden die Kosten für die Nachweisführung verringern. Um das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) nutzen zu können, müssen sich Erzeuger, Beförderer und Entsorger noch vor dem 1. April bei der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) registrieren lassen. Dazu können sich diese Unternehmen über das Portal www.zks-abfall.de anmelden. Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute in Magdeburg mitgeteilt hat, sind davon ca. 1.600 Unternehmen und Behörden in Sachsen-Anhalt betroffen. Bisher gingen aus Sachsen-Anhalt ca. 400 Anmeldungen ein. Das Ministerium teilte mit, dass betroffene Unternehmen und Behörden die Möglichkeit hatten, sich auf Informationsveranstaltungen sowie durch Broschüren, Schulungen sowie Test- und Probeläufen auf den Übergang zum elektronischen Nachweisverfahren vorzubereiten. Darüber hinaus sind aktuelle Informationen im Internet auf den Portalen der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall, des Bundesumweltministeriums (www.bmu.bund.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.mlu.sachsen-anhalt.de) abrufbar. 2007 trat die Nachweisverordnung für gefährliche Abfälle in Kraft. Sie sieht die Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens zum 1.04.2010 und die Nutzung der elektronischen Signatur anstelle der handschriftlichen Unterschrift für Nachweise und Begleitscheine vor. Dies gilt für Abfallentsorger unmittelbar. Für Abfallerzeuger und ¿beförderer ist die elektronische Signatur ¿ unabhängig von der erforderlichen Registrierung bei der ZKS-Abfall ¿ erst ab 01. Februar 2011 zwingend vorgeschrieben. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de

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