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Magdeburg, den 17.03.2010

[LG MD] Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Falschgeldprozess Nr. 2

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 016/10 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 016/10 Magdeburg, den 17. März 2010 [LG MD] Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Falschgeldprozess Nr. 2 25 KLs 27/09 ¿ 5. Strafkammer Der im Mai 1951 geborenen Angeklagten Christian R. ist vom Landgericht Magdeburg am 07.10.2009 wegen drei Falschgelddelikten zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Damit endete der am 03.08.2009 begonnene Prozess. R. konnten drei Taten mit Falschgeld im Nennwert von 1.000, 10.000 und 16.500 Euro nachgewiesen werden. Die 16.500 ¿ konnten durch die Polizei beschlagnahmt werden. Der Angeklagte hatte sich im Prozess u.a. damit verteidigt, geglaubt zu haben, dass es sich nicht um Falschgeld, sondern um echte Euro-Scheine handelte. Das Urteil ist nun rechtskräftig, da der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, die gegen diese Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, da das Urteil des Landgerichts keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufwies hat. In den anderen Falschgeldprozessen (vgl. Pressemitteilungen 53/09 und 06/10) stehen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs noch aus. (Christian Löffler) Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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