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Magdeburg, den 17.03.2010

Staatssekretär Erben zieht Zwischenbilanz nach erstem Halbjahr: ?Aufgeschlossener Umgang mit Beschwerden ist Daueraufgabe für eine bürgernahe Polizei?

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 031/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 031/10 Magdeburg, den 17. März 2010 Staatssekretär Erben zieht Zwischenbilanz nach erstem Halbjahr: ¿Aufgeschlossener Umgang mit Beschwerden ist Daueraufgabe für eine bürgernahe Polizei¿ Eine positive Zwischenbilanz nach dem ersten halben Jahr Tätigkeit der Zentralen Beschwerdestelle Polizei (ZBP) zog heute in Magdeburg Rüdiger Erben (SPD), Staatssekretär im Innenministerium. ¿Die Zentrale Beschwerdestelle hatte einen guten Start ¿ ein aufgeschlossener Umgang mit Beschwerden ist jedoch eine Daueraufgabe für eine bürgernahe Polizei¿, so Erben. ¿Ein modernes Beschwerdemanagement ist eine große Chance, unsere Arbeit kontinuierlich zu verbessern und die Akzeptanz von Polizeiarbeit zu stärken.¿ Sachsen-Anhalt sei das einzige Bundesland, das eine Beschwerdestelle außerhalb des Polizeiapparats eingerichtet habe, unterstrich Erben: ¿Mit dem Vorschlag von Minister Hövelmann für die Einrichtung der Zentralen Beschwerdestelle haben wir Neuland betreten. Viele in der Polizei waren am Anfang skeptisch. Aber Fehler aufzudecken, ist notwendig, um sie für die Zukunft abzustellen.¿ Die ZBP untersteht unmittelbar dem Staatssekretär im Innenministerium, ist aber räumlich getrennt vom Ministerium untergebracht. Sie dient sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Polizeibeamtinnen und -beamten als Anlaufstelle. Frank Bendzka, Leiter der Beschwerdestelle: ¿Wir haben zwei vorrangige Aufgaben: Einerseits wollen wir durch eine transparente, zeitnahe und ergebnisoffene Beschwerdebearbeitung verlorenes Vertrauen zurückgewinnen. Andererseits müssen wir versuchen, mit den aus den Beschwerden gewonnenen Erkenntnissen über Defizite und Schwachstellen in der Polizei eine Qualitätsverbesserung der Dienstleistungen zu erreichen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich jede Beschwerde. Unser Ziel ist es nicht, die Beschwerden zu minimieren, sondern die Beschwerdeanlässe.¿ Wichtige Fakten aus der Arbeit der Zentralen Beschwerdestelle: · Insgesamt gab es im Zeitraum von September 2009 bis Februar 2010 zur Arbeit der Landespolizei 465 Beschwerden. Davon gingen 222 Fälle bei der Zentralen Beschwerdestelle Polizei ein. Erben: ¿Die ZBP wird als landesweite Anlaufstelle angenommen.¿ · Allein im September des vergangenen Jahres, als die Beschwerdestelle ihre Tätigkeit aufnahm, waren 84 Eingaben zu verzeichnen. Ab Oktober lag die Zahl bei nahezu konstant 30 Fällen pro Monat. · Von den 222 Beschwerden kamen 203 von Bürgerinnen und Bürgern. In 19 Fällen nutzen Bedienstete der Polizei die Institution als Adressat ihrer Beschwerde. · Ende Februar waren von 203 Bürgerbeschwerden 176 abschließend bearbeitet. 35 Fälle (20,2 Prozent) wurden als berechtigte Beschwerde eingestuft. In vier Fällen erkannte die Beschwerdestelle den Anfangsverdacht einer Straftat durch Bedienstete der Polizei, in einem Fall den einer Dienstpflichtverletzung. · Häufigster Anlass für eine Beschwerde (82 Fälle) war die Beanstandung einer polizeilichen Maßnahme, in weiteren 49 Fällen wurde Untätigkeit oder zu langes Warten auf die Polizei moniert. Fünf Beschwerden richteten sich gegen den Tonfall oder die Argumentation der Polizisten. Einzelheiten können Sie der Anlage entnehmen, die Sie auch unter http://www.mi.sachsen-anhalt.de finden. So erreicht man die ZBP: Halberstädter Straße 69 39112 Magdeburg Sprechzeiten: Montag bis Freitag 10 bis 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0391 5075-570 Fax: 0391 5075-560 E-Mail: beschwerde-polizei@mi.sachsen-anhalt.de Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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