Innenminister nimmt Antrag auf Volksbegehren entgegen
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 032/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 032/10 Magdeburg, den 18. März 2010 Innenminister nimmt Antrag auf Volksbegehren entgegen Innenminister Holger Hövelmann hat heute den Antrag der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 auf Durchführung eines Volksbegehrens über ihren Entwurf für ein ¿Gemeindestärkungsgesetz¿ sowie die dazugehörigen Unterstützerunterschriften entgegen genommen. "Wir werden die Unterlagen zügig und sorgfältig prüfen¿, erklärte der Innenminister. "Die Initiatoren können sich auf eine faire und korrekte Durchführung verlassen.¿ Die Landesregierung prüft jetzt, ob die in den Paragraphen 10 und 11 des Volksabstimmungsgesetzes genannten Voraussetzungen erfüllt sind, und muss innerhalb eines Monats über den Antrag auf Durchführung des Volksbegehrens entscheiden, voraussichtlich in der Kabinettssitzung am 13. April 2010. Die Landesregierung bestimmt im Falle der Durchführung im Benehmen mit den Vertrauenspersonen des Volksbegehrens auch den Beginn der sechsmonatigen Eintragungsfrist. Ein Volksbegehren muss von rund 220.000 volljährigen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden, um Erfolg zu haben. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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